Kollegin getötet: Lebenslange Haft für Mann aus Ennigerloh 01:42 Min. Verfügbar bis 31.05.2024

Kollegin getötet: Lebenslange Haft für Mann aus Ennigerloh

Stand: 31.05.2023, 16:15 Uhr

Wegen Mordes hat das Münsteraner Landgericht einen 31-Jährigen schuldig gesprochen. Er hatte im November in Warendorf seine 21-jährige Arbeitskollegin vergewaltigt und getötet.

Von Dominik Hamers

Das Gericht stellte am Mittwoch die besondere Schwere der Schuld fest. In seinem Plädoyer am vorletzten Verhandlungstag hatte der Staatsanwalt gesagt, der Mann habe das Opfer "zu Tode gefoltert."

In der Urteilsbegründung bestätigte die Vorsitzende Richterin: "Was die Geschädigte ertragen musste, können wir uns gar nicht vorstellen."

Kollegin getötet: Lebenslange Haft für Mann aus Ennigerloh 00:40 Min. Verfügbar bis 31.05.2024

Täter flüchtet nach der Tat nach Spanien

Laut den Ermittlungen hatte der 31-Jährige seiner früheren Arbeitskollegin vor deren Haus aufgelauert, sie mit einem Messer verletzt und in ihre Wohnung gedrängt, um sie dort über mehrere Stunden zu vergewaltigen und anschließend zu erwürgen. 

Nach der Tat hob er 1.000 Euro vom Konto der Frau ab und flüchtete nach Spanien. Dort wurde er von den Behörden, die europaweit nach ihm gefahndet hatten, gefasst und nach Deutschland überführt.

Ennigerloher schweigt an allen Verhandlungstagen

Über das Motiv des 31-Jährigen konnten die Prozessbeteiligten nur Mutmaßungen anstellen. An allen sechs Verhandlungstagen hatte der Angeklagte zu den schweren Vorwürfen geschwiegen. 

Wahrscheinlich ist, dass er die Frau getötet hat, weil er nicht akzeptieren konnte, dass sie die Freundschaft zu ihm beendet hatte. Dem vorausgegangen war, dass der Angeklagte eine Krebserkrankung erfunden hatte – dem Vernehmen nach, um Aufmerksamkeit und Zuspruch zu erhalten.

Psychiatrisches Gutachten: Mann ist schuldfähig

Laut Verteidigung habe der 31-Jährige das Ende der Freundschaft als Zurückweisung empfunden und daher aus Wut gehandelt. Das Gericht aber folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, nach denen er mehrere Mordmerkmale – darunter Heimtücke und Befriedigung des Geschlechtstriebs – erfüllt hatte

Eine Schuldunfähigkeit des Mannes liegt laut eines psychiatrischen Gutachtens nicht vor. 

Über dieses Thema berichten wir am 31.05.2023 auch im Hörfunk bei WDR 2 sowie im WDR Fernsehen in der Lokalzeit Münsterland um 19.30 Uhr.