Neuer Abschnitt
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Die Kölner Polizei muss die Überwachungskameras am Wiener Platz während einer Versammlung am Samstag (14.03.2020) abdecken. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag (12.03.2020) entschieden. In der Begründung hieß es: Die Kameras würden gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verstoßen.
Abschalten allein reiche nicht aus
Dem Gericht reichte es nicht, dass die Polizei die Kameras einfach ausschaltet. Bereits die Präsenz der Kameras und die Möglichkeit staatlicher Beobachtung entfalteten eine abschreckende und einschüchternde Wirkung auf Versammlungsteilnehmer und griffen in deren Recht, sich frei zu versammeln, ein. Für Versammlungsteilnehmer sei von außen nicht erkennbar, ob die Kameras ausgeschaltet seien, deshalb reiche auch eine Zusicherung nicht aus, so das Kölner Verwaltungsgericht.
Antragsteller organisiert am Samstag eine Demo in Köln
Den Eilantrag hatten Veranstalter und Teilnehmer der Demo gestellt. Die Demo hat das Thema "Demonstration gegen Repression" und ist als Demonstrationszug über mehrere Kölner Plätze mit Zwischenkundgebungen geplant, darunter auch der Wiener Platz. Rund 300 Teilnehmer werden erwartet.
Polizei kann Beschwerde einlegen
Die Überwachungskameras waren Anfang Dezember 2019 am Wiener Platz installiert worden. Die Polizei will den Platz nach eigener Aussage so sicherer machen. Sie hat nun die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen. Dann muss das Oberverwaltungsgericht in Münster den Fall entscheiden.
Stand: 12.03.2020, 15:49