Preisabsprachen bei Schienen - NRW-Nahverkehrsbetriebe wollen Geld zurück

Stand: 20.09.2022, 08:26 Uhr

Die Ruhrbahn in Essen und die Kölner Verkehrsbetriebe fordern Schadenersatz von ThyssenKrupp und anderen Gleistechnik-Herstellern. Sie sehen sich als Opfer eines Schienenkartells.

Die Ruhrbahn und die Kölner Verkehrsbetriebe sagen, ThyssenKrupp und andere Hersteller hätten sich bei den Preisen für Schienen abgesprochen. Ihnen sei dadurch ein Schaden von 2,2 Millionen Euro entstanden. Zunächst hatte auch die Stadt Dortmund mitgeklagt. Sie hat ihre Klage aber mittlerweile wieder zurückgenommen. Beklagt wurden von Dienstag an die Gleistechnik-Tochter von ThyssenKrupp sowie die Firmen Voestalpine und Balfour Beatty.

Preise zu hoch?

Die Nahverkehrsunternehmen sagen, die Preise seien durch das Kartell 25 Prozent zu hoch gewesen. ThyssenKrupp und die anderen Gleistechnik-Hersteller weisen das zurück.

Die Berechnung solcher angeblicher Preisaufschläge ist schwierig, weil rückblickend abgeschätzt werden muss, wie die Preise in einem funktionierenden Wettbewerb - also ohne Kartell - gewesen wären.

Laut Bundeskartellamt bestand das Schienenkartell in den Jahren 2001 bis 2011. Unklar ist aber, wie hoch die Preissteigerungen durch die Absprachen waren.

Bundesgerichtshof gibt Fall zurück an OLG Düsseldorf

Der Rechtsstreit hat bereits mehrere Instanzen hinter sich. Wegen verbotener Kartellabsprachen hatte das Bundeskartellamt 2013 an acht Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 97,64 Millionen Euro festgesetzt. 2020 forderte der Bundesgerichtshof Beweise über einen finanziellen Schaden der Kläger und darüber, wie hoch der ist. Deutschlands oberste Richter verwiesen das Verfahren zurück an das OLG Düsseldorf, das jetzt wieder am Zug ist. Ein Urteil wird Mitte Dezember erwartet.