Der Angeklagte soll Ostern 2019 bei einem illegalen Autorennen eine zweifache Mutter getötet haben. Er war damals ohne Führerschein mit fast 170 Kilometer pro Stunde durch Moers gerast. Erlaubt waren 50 km/h.
Der 600 PS starke AMG Mercedes rammte das Auto der 43-Jährigen Frau, als sie auf die Straße einbog. Der Angeklagte befand sich zu diesem Zeitpunkt auf der Gegenfahrbahn und schoss wie eine Kanonenkugel über die Fahrbahn, wie Zeugen später aussagten.
Nach dem Crash flieht der damals 21-Jährige vom Unfallort und lässt die schwer verletzte Frau zurück, sie stirbt an ihren Verletzungen im Krankenhaus. Erst Tage später stellt er sich der Polizei. Den Wagen hatte sich der Angeklagte von seinem Vater ausgeliehen.
Erstes Urteil: lebenslänglich wegen Mordes
Die Justiz wertete damals die rücksichtslose Raserei als Mord. Anfang 2020 begann der erste Prozess am Landgericht Kleve. Das Urteil: lebenslänglich. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, weil die Richter Widersprüche in der Urteilsbegründung sahen.
Zweites Urteil: vier Jahre Haft
2021 dann der zweite Prozess. Diesmal ließ das Klever Landgericht den Mordvorwurf fallen und verurteilte den mittlerweile 23-Jährigen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu vier Jahren Haft. Der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt bereits seit zwei Jahren in Untersuchungshaft saß, wird noch im Gerichtssaal freigelassen. Die Empörung der Menschen ist damals groß.
Doch auch dieses Urteil hebt der BGH auf. Und wieder bemängeln die Richter Widersprüche in der Urteilsbegründung. Damit das Verfahren nicht zum dritten Mal in Kleve stattfindet, ordnet der BGH an, dass das Landgericht Duisburg nun den Fall verhandeln soll. Auch diesmal stehen die Richter vor der schwierigen Aufgabe, ein gerechtes Urteil zu finden.
Von einem Jahr Haft bis zu lebenslänglich
Sollten sich die Richter für eine Verurteilung wegen Mordes entscheiden, müssen sie eine lebenslängliche Haftstrafe verhängen. Bei Mord gibt es keinen Strafrabatt. Sollten sie die Tat aber als illegales Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge bewerten, steht ihnen ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft zur Verfügung.
Egal wie sich die Richter entscheiden werden, für die Familie des Opfers ist nur eins wichtig: Eine angemessene Strafe, die dann auch endlich rechtskräftig wird, betont der Anwalt der Familie Christian Stieg. "Einen vierten Prozess will niemand mehr", sagte er uns.