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Der vorsitzende Richter verurteilte die Frau wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen. Die Strafe sei tat- und schuldangemessen. Die depressive zweifache Mutter habe den zweijährigen Leon Mitte April 2019 schlicht im Stich gelassen.
Unversorgt in einem überhitzten Zimmer
Die 28-Jährige hatte laut Anklage keine Lust, sich um den Jungen zu kümmern und ihn bewußt zwei Tage unversorgt in dem überhitzten Zimmer der Grevenbroicher Wohnung liegen und verdursten lassen. Die Angeklagte folgte der Begründung des Richters ohne erkennbare Regung. Ob ihr Verteidiger das heutige Urteil anfechten wird, ließ er offen.
Gutachten zu Depression und Erkrankung
Die Angeklagte hat zugeben, sich aus Überforderung zwei Tage nicht um den Jungen gekümmert zu haben. Sie habe aber nie gedacht, dass das Kind sterben könnte. Eine Gutachterin hat die Frau wegen schwerer Depressionen und einer Krebserkrankung als nur eingeschränkt schuldfähig eingestuft. Ihr Verteidiger hat eine geringere Bestrafung gefordert.
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Stand: 13.08.2020, 12:40