Eine blonde Frau sitzt mit dem Kopf abgewandt zwischen ihren drei Anwälten in einem Gerichtssaal.

Schmerzensgeld für sexuelle Übergriffe vom Kölner Bistum gefordert

Stand: 29.04.2025, 11:50 Uhr

Eine ehemalige Messdienerin, die von ihrem früheren Messdiener-Leiter missbraucht worden ist, verlangt von der Katholischen Kirche 830.000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht sieht das Erzbistum Köln in der Pflicht, will aber mehr wissen.

Von Markus Schmitz

Es war in den 90er Jahren in einer Gemeinde in Köln. Ein Mädchen war Teil einer Gruppe von Messdienerinnen und Messdienern. Regelmäßig gab es Treffen in den Räumen der Gemeinde, sagt der Anwalt der heutigen Klägerin. In dieser Zeit hatte es die sexuellen Übergriffe gegeben.

Das Amtsgericht in Köln verurteilte den Täter später nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Taten sind heute verjährt, dennoch hatte das Kölner Erzbistum sich nicht gegen eine Klage in einem Zivilprozess der Frau gewehrt.

Gruppenleiter war "verlängerter Arm"

Das Kölner Landgericht hat früh in diesem Verfahren klar gemacht, dass es durchaus einen Anspruch der Frau an das Erzbistum sieht. Denn der Gruppenleiter war als "verlängerter Arm" des beim Erzbistum angestellten Pfarrers tätig, so das Gericht. Somit sei das Erzbistum in Haftung zu nehmen. Das Erzbistum hat allerdings nur die "Begehung von zwei Missbrauchstaten eingeräumt", sagt das Kölner Landgericht.

Wie viele Missbrauchstagen gab es?

Die Frau hatte über ihren Anwalt schon mitteilen lassen, dass es viel häufiger, weit mehr als 200 Mal, sexuelle Übergriffe gegeben habe. Deshalb seien die Folgen auch so massiv. Ihr Anwalt sagte, dass das Geschehen damals Familien zerstört habe, weil unter anderem seine Mandantin über die Vorfälle nicht hinweggekommen sei. Die Klägerin befinde sich seit dem 13 Lebensjahr in therapeutischer Behandlung, sie sei bis heute unfähig einen Beruf zu erlernen, sie verfüge über keine Rentenansprüche, über keinerlei Absicherung. Vor Gericht fordert sie unter anderem 830.000 Euro.

Gutachten und Vernehmung

Das Kölner Landgericht hat nun veranlasst, dass ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Folgen der Missbrauchstaten der Klägerin eingeholt wird. Außerdem soll die Frau vom Gericht befragt werden. Einen Termin dazu gibt es noch nicht.

Das Kölner Erzbistum hatte beantragt, die Klage der Frau abzuweisen.

Weiteres Verfahren gegen das Erzbistum

Vor dem Kölner Landgericht läuft noch ein zweites Klageverfahren gegen das Kölner Erzbistum. Die Pflegetochter eines Priesters fordert mehr als 800.000 Euro. Sie wurde von dem Geistlichen über Jahre schwer sexuell missbraucht.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Köln 
  • Anwalt der Klägerin
  • Erzbistum Köln

Klage gegen Kölner Erzbistum – Prozess geht weiter

WDR Studios NRW 29.04.2025 00:45 Min. Verfügbar bis 29.04.2027 WDR Online