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1&1 soll Informationen seiner Kunden nicht ausreichend geschützt und leichtfertig personenbezogene Daten herausgegeben haben. Im konkreten Fall hatte eine Frau an der 1&1-Hotline über den Namen und das Geburtsdatum ihres Ex-Mannes dessen neue Mobilnummer bekommen und diesen dann mit Anrufen terrorisiert.
Geldstrafe soll Zeichen für Datenschutz setzen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber wollte mit dem hohen Bußgeld ein Zeichen setzen. Datenschutz sei ein Grundrechtschutz, den man durchsetzen werde. Die Bonner Behörde verhängte Ende 2019 das Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro.
1&1: Sicherheitsrichtlinien wurden eingehalten
Vor dem Bonner Landgericht klagt 1&1 gegen den Bescheid. Die Berechnung der Bußgelder am Umsatz der Unternehmen sei überzogen und nicht in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen. Der fragliche Fall habe sich bereits 2018 ereignet.
Die Mitarbeiterin an der Hotline habe sich an die damals üblichen Sicherheitsrichtlinien gehalten. Mittlerweile seien die Vorgaben zum Datenschutz weiter verschärft worden, so das Unternehmen mit Sitz in Montabaur. Ein Urteil wird Anfang November erwartet.
Stand: 07.10.2020, 11:17