Neuer Abschnitt
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Nach dem Tod eines Pferdes bei einem Training in Leichlingen hat das Amtsgericht Leverkusen den Pferdetrainer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt, wie der WDR am Dienstag (18.12.2018) auf Nachfrage erfuhr.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Köln gibt die Höhe des einzelnen Tagessatzes aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht weiter. Es handele sich um einen rechtskräftigen Strafbefehl, gegen den der bundesweit bekannte Pferdetrainer nicht in Berufung gehen wolle.
Bei Dressur das Genick gebrochen
Im April 2017 hatte der Pferdetrainer in einem Leichlinger Reitstall ein Seminar gegeben. Dabei hatte er mit Hilfe von einem Seil am Vorderbein versucht, ein Pferd zu einem Knicks zu bringen. Das Pferd überschlug sich bei der Übung insgesamt dreimal und brach sich schließlich das Genick.
Stand: 18.12.2018, 11:06