Klage gegen Stadtbahnlinie zum Düsseldorfer Flughafen abgewiesen

Stand: 26.01.2023, 16:44 Uhr

Die Stadtbahnlinie U81 darf weitergebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Donnerstag eine Anwohner-Klage gegen das Projekt zurückgewiesen. Die Linie U81 soll den Flughafen ans restliche Netz anbinden.

Ein Anwohner, der in der Nähe der neuen Stadtbahnlinie U81 zum Flughafen wohnt, hatte gegen die Baugenehmigung geklagt. Er beschwert sich über den Lärmschutz, der nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Außerdem sagt der Kläger, es gäbe keinen Bedarf für die Bahn.

Anwohnerschutz ausreichend berücksichtigt

Das Oberverwaltungsgericht in Münster widerspricht den Vorwürfen. Die Lärmgrenzwerte würden eingehalten. Außerdem trage das Projekt "zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des ÖPNV bei", heißt es in der Urteilsbegründung.

Die U81 gilt als größtes Bauprojekt für den Nahverkehr in Düsseldorf. Am Ende soll die Linie von Ratingen-West bis ins linksrheinische Düsseldorf und nach Neuss gehen und den Düsseldorfer Flughafen besser an das übrige Stadtbahn-Netz anbinden.

Baukosten für U81 explodieren

Zuletzt war bekannt geworden, dass die Stadtbahnlinie deutlich teurer wird als geplant. Der Stadtrat hatte im Dezember 80 Millionen Euro zusätzlich freigegeben. Damit steigen die Gesamtkosten für den ersten Bauabschnitt auf 336,3 Millionen Euro. Das sind 46 Prozent mehr als in der ursprünglichen Planung.

Das Urteil ist nicht noch nicht rechtskräftig. Der Kläger könnte nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.