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In dem Gespräch sollten die Reporter eigentlich die Möglichkeit erhalten, ein teilweise geschwärztes Exemplar eines Rechtsgutachtens zu lesen, das sich mit Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester in den zurückliegenden Jahrzehnten befasst. Der Kölner Erzbischof hatte sich letztes Jahr entschieden, dieses nicht zu veröffentlichen, weil es methodische Fehler habe.
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Die Journalisten sollten sich heute rechtlich verpflichten, weder Tathergänge aus dem Gutachten zu veröffentlichen noch darin benannte Verantwortungsträger zu nennen. Das lehnten alle anwesenden Journalisten ab.
Das Kölner Erzbistum ist der Meinung, dass es aus rechtlichen Gründen nicht anders ginge. Bis zur kommenden Woche wollen die Verantwortlichen jetzt prüfen, ob sie unter anderen Bedingungen den Journalisten doch noch einen Einblick in das Gutachten über Sexualstraftäter im Kölner Erzbistum und deren Mitwisser ermöglichen.
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Stand: 05.01.2021, 18:33