Neuer Abschnitt
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Streitpunkt war der Betriebsweg zum Homeoffice. Das Aachener Sozialgericht hatte 2019 entschieden: Der 53-jährige, der beim morgendlichen Gang in sein häusliches Büro auf der Wendeltreppe ausgerutscht war, war über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Bundessozialgericht bestätigt Aachener Sozialgericht
Die Berufsgenossenschaft sah dies allerdings nicht als Betriebsweg an und bekam vor dem Landessozialgericht in Essen Recht. Nach einer Revision des Mannes bestätigte das Bundessozialgericht jetzt wieder, dass auch der erstmalige Weg morgens ins Homeoffice versichert ist.