Ein Mann sitzt in seinem Wohnzimmer

Hildener soll Hundesteuer zahlen - obwohl er keine Hunde hat

Stand: 04.07.2022, 12:04 Uhr

Marianus Krall aus Hilden erhielt Anfang 2022 einen Hundesteuerbescheid, obwohl er nach eigener Aussage selbst nie Hunde besessen hat. Nachdem sein Widerspruch abgelehnt wurde, klagt er nun gegen die Stadt.

Marianus Krall ist verzweifelt: Was seiner Meinung nach Ende Januar als Missverständnis begann, hat sich inzwischen zu einer Verwaltungsposse entwickelt. Das Hildener Amt für Finanzservice fordert: Er soll für vier Jahre Hundesteuern nachzahlen – 1.200 Euro für Hunde, die er, so sagt er, gar nicht besitzt.

Seit Erhalt des Bescheids versucht Krall laut eigener Aussage, den Fall aufzuklären: Er schrieb E-Mails, versuchte die Stadt telefonisch zu erreichen und sprach sogar beim Bürgermeister vor. Doch nichts half.

1.400 Euro Hundesteuer ohne Hund

"Ich habe jetzt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und werde auch anwaltlich vertreten", erzählt Marianus Krall. "Ich muss gegen die Stadt vorgehen, es gibt keinen anderen Weg mehr. Ich habe alles versucht".

Nach dem ersten Brief des Finanzamts hat der Hildener ein zweites Mal Widerspruch eingereicht und erneut beim Bürgermeister vorgesprochen. Was dann geschah, brachte das Fass endgültig zum Überlaufen. Krall erhielt Ende Juni eine Antwort auf seinen ersten Widerspruch aus dem Februar mit der Erklärung, dass sein Widerspruch nicht akzeptiert werde. "Weil ich zu meinen Hunden, die ich nicht habe, keine Auskunft getroffen habe. Und, was noch das Beste ist, ich keine elektronische Unterschrift unter meine E-Mail gesetzt habe" berichtet Krall. Inzwischen soll er fast 1.400 Euro zahlen.

Keine Auskünfte von Stadt wegen Steuergeheimnis möglich

Auf Nachfragen, wie die Stadt auf seine zwei Haustiere kommt, hat Krall laut eigener Aussage von der Stadt keine Antworten erhalten. "Es sagt mir keiner, welche Hunde ich anmelden soll, nur, dass ich zwei Hunde anmelden soll." Von der Stadt gibt es keine Details zu dem Fall, auf WDR-Anfrage schreibt ein Stadtsprecher: "Einzelheiten zum konkreten Sachverhalt kann das Amt für Finanzservice nicht veröffentlichen, da diese dem Steuergeheimnis und dem Datenschutz unterliegen. Dies gilt sowohl für laufende als auch für abgeschlossene Verfahren.“

Jetzt muss also das Verwaltungsgericht darüber entscheiden, ob Marianus Krall für zwei Hunde, die er nicht besitzt, Hundesteuer zahlen muss.

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