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Eine Mutter aus Essen, die gegen die Ablehnung ihres Sohnes an der Gesamtschule in Heiligenhaus geklagt hatte, hat am Mittwoch (23.01.2019) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Recht bekommen.
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Die damalige Schulleiterin habe ortsansässige Schüler bevorzugt, obwohl dafür keine rechtliche Grundlage bestehe, teilte das OVG mit.
Quote auswärtiger Schüler niedriger
Bei dem im Februar 2017 durchgeführten Aufnahmeverfahren hatte die Schulleitung auf ein ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen und unterschiedlicher Schülerleistungen geachtet. Laut OVG ist das erlaubt - das Kriterium "Leistungsheterogenität", also die Berücksichtung von Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, sei für Gesamtschulen sogar verpflichtend.
Zudem gab es aber ein Losverfahren. Dabei fielen die Aufnahmequoten der auswärtigen Schüler regelmäßig signifikant niedriger aus, so das Gericht. Deshalb muss das Losverfahren nun wiederholt werden.
Sieben Auswahl-Kriterien
Laut Schulministerium gibt es für den Fall, dass die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule übersteigt, sieben Auswahl-Kriterien wie etwa die Nähe zur zuletzt besuchten Grundschule.
Schüler, die von der Schule in Heiligenhaus angenommen wurden, müssen laut OVG nicht um ihre Plätze bangen: "Dagegen ist ja niemand vorgegangen", sagte eine Sprecherin dem WDR am Donnerstag (24.01.2019). Schüler, die nicht angenommen wurden und keinen Widerspruch eingelegt haben, würden demnach von dem Urteil nicht profitieren, weil sie die Ablehnung nicht angefochten haben und irgendwann die Fristen abgelaufen seien.
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Stand: 24.01.2019, 16:28