Neuer Abschnitt
Neuer Abschnitt
Hintergrund ist eine Klage gegen das Jobcenter Krefeld, das einen Antrag auf Grundsicherung abgelehnt hatte. Dabei ging es um einen polnischen Staatsangehörigen, der mit seinen zwei schulpflichtigen Töchtern in Deutschland lebt.
Der Vater war, nachdem er in verschiedenen Jobs in Deutschland gearbeitet hatte, vor einigen Jahren arbeitslos gewesen. Für diesen Zeitraum hatte er für sich und seine Töchter Hartz IV-Leistungen beantragt.
Rechtsauslegung umstritten
Doch das zuständige Jobcenter hatte den Antrag abgelehnt. Begründung: Er habe sich damals nur zur Jobsuche in Deutschland aufgehalten. In solchen Fällen hätten Ausländer nach deutschem Recht keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat.
Schulbesuch der Kinder entscheidend
Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht meinte, dass dies gegen EU-Recht verstoße und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser entschied nun, dass das Jobcenter die Leistungen bewilligen muss.
Entscheidend sei der Schulbesuch der Kinder. In solchen Fällen hätten ein arbeitslos gewordener EU-Bürger und seine Kinder einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen.
Folgen für deutsche Justiz
Der Fall hat weitreichende Folgen. Die deutsche Justiz muss sich jetzt an die Rechtssprechung des Luxemburger Urteils halten.
Stand: 06.10.2020, 11:56