Köln: Verweilverbot am Brüsseler Platz vorerst ausgesetzt
Lokalzeit aus Köln. 24.04.2025. 00:44 Min.. Verfügbar bis 24.04.2027. WDR.
Nach Urteil: Alkohol- statt Verweilverbot am Brüsseler Platz in Köln
Stand: 29.04.2025, 19:05 Uhr
Die Stadt Köln hebt das Verweilverbot am Brüsseler Platz auf und will stattdessen ein Alkoholverbot erlassen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte das Verweilverbot als unverhältnismäßig bezeichnet.
Die Stadt Köln verzichtet nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes auf den Vollzug des sogenannten "Verweilverbots" am Brüsseler Platz. Bisher durfte man sich vor Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nicht auf dem Platz aufhalten, nicht trinken, essen, feiern. Das sollte für mehr Ruhe für die Menschen sorgen, die da wohnen.
Dagegen hatten einige Anwohner und die Betreiberin einer ansässigen Gaststätte geklagt - und jetzt Recht bekommen. Die Stadt Köln kann dagegen Einspruch einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht Münster ziehen.
Die Stadt hätte "mildere Mittel" anwenden müssen
Der Grund für das aktuelle Urteil: Nach Auffassung des Gerichts ist das Verweilverbot unverhältnismäßig. Die Stadt habe es versäumt, "mildere Mittel zur Durchsetzung der Nachtruhe, insbesondere ein Alkoholverbot" anzuwenden.
Nach Auffassung der Kammer könne bereits durch ein solches Verbot, wenn es streng überwacht würde, die Attraktivität des Brüsseler Platzes für die "Partyszene" derart abnehmen, dass relevante Ruhestörungen nicht mehr zu befürchten seien. "Erst wenn sich herausstellt, dass ein Alkoholverbot und flankierende Maßnahmen nicht ausreichend sind, wird ein Verweilverbot zu erwägen sein", stellt das Verwaltungsgericht Köln fest.
Die Stadt Köln kündigt jetzt ein Verbot an, Alkohol mitzuführen und zu konsumieren.
Unsere Quellen:
- Stadt Köln
- Verwaltungsgericht Köln