Freundin zu Tode misshandelt: Zwölf Jahre Haft für Dürener

Stand: 09.05.2022, 19:55 Uhr

Ein Mann aus Düren muss für zwölf Jahre in Haft, weil er seine Lebensgefährtin zu Tode misshandelt hat. Das Aachener Landgericht wertete die Tat als Totschlag.

Das sogenannte "Letzte Wort", das der 26 Jahre alte Gerüstbauer vor dem Urteil sprach, ging in Tränen nahezu unter: "Es tut mir alles so furchtbar leid."

Mit Flacheisen massiv geschlagen

Im Mai des vergangenen Jahres hatte er seine Lebensgefährtin über Stunden massiv misshandelt. Er hatte ihr die Haare ausgerissen, er schlug sie mit der Hand, aber auch in Rage mit einem Flacheisen. Erst als die 20-Jährige ins Koma fiel, hörte er auf und rief einen Notarzt. Doch die Hilfe kam zu spät. Die junge Frau starb an inneren Blutungen und einer Lungenembolie.

Aus Kränkung zugeschlagen

Die Frau habe ein Martyrium durchlitten, sagte der Vorsitzende Richter im Urteil. Der Angeklagte habe bei seinen Misshandlungen den Tod seiner Lebensgefährtin billigend in Kauf genommen. Er habe sie bestrafen wollen, weil sie ihm untreu war. Er sei gekränkt gewesen. Viel ist über das Opfer nicht bekannt geworden im Prozess. Schüchtern und scheu soll die Frau gewesen sein, ehemalige Arbeitskollegen bezeichneten sie vor Gericht nur als "Kind" oder "Mädchen".

Mit 14 hatte sie den Angeklagten, der damals 17 war, in Rumänien kennengelernt und war mit ihm auf den kleinen, ärmlichen Bauernhof seiner Eltern gezogen. Einige Jahre später wanderte das Paar nach Deutschland aus in der Hoffnung auf ein besseres Leben. Die Frau nahm eine Stelle bei einer Leiharbeiterfirma an. Ihr Freund arbeitete als Gerüstbauer für seinen Bruder, der in Düren wohnte.

Frau wollte sich trennen

Wie es dann genau zu dem Drama gekommen ist, konnte im Prozess nicht ganz geklärt werden. Die Frau hatte offenbar eine Affäre mit einem Kollegen, vielleicht auch mit einigen anderen. Auch hatte sie vor, zurück nach Rumänien zu gehen, zu einem Mann, den ihre Tante ihr vermittelt hatte. Darüber soll es dann zum wiederholten Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin gekommen sein, der mit dem Tod der 20-Jährigen endete.

Vor Gericht hatte der Angeklagte die Tat weitgehend zugeben. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Ihr Mandant habe die Folgen seines Tuns nicht überblicken können, er sei laut Gutachten geistig leicht behindert und sei überfordert gewesen. Doch das Gericht entschied: Der Mann wird wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die einjährige Tochter des Paar lebt heute beim Bruder des Angeklagten.