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Drei große Einzelhändler haben für Filialen in Düsseldorf Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingereicht. Damit gehen die Händler mit ihren derzeit geschlossenen Geschäften gegen die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vor.
Händler sehen Fehler im Infektionsschutzgesetz
So hoffen die Textilketten Breuninger und Peek&Cloppenburg sowie der Baumarkt Obi für Standorte in Düsseldorf darauf, ihre Geschäfte wieder öffnen zu können.
Alle beklagen die fehlende Grundlage für die Schließungen im Infektionsschutzgesetz, den Verstoß gegen die Berufsfreiheit und fehlende Gleichbehandlung.
Mediamarkt stellt Eilantrag
Davon abgesehen führen die Einzelhändler unterschiedliche Begründungen für das Vorgehen an. Obi beklagt, dass es aufgrund der großen Verkaufsfläche genügend Möglichkeiten für ein Hygienekonzept gebe, aber der Wirtschaftszweig im Gegensatz zu anderen Einzelhändlern nicht öffnen dürfe.
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Laut einer Gerichtssprecherin des OVG liegt dem Gericht auch ein Eilantrag von Mediamarkt für seine Filiale in Eschweiler vor. Die Elektronikkette argumentiert mit Wettbewerbsverzerrung. Anbieter mit einem gemischten Sortiment dürfen laut Verordnung öffnen und auch Elektronikartikel verkaufen.
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Stand: 23.02.2021, 15:04