Neuer Abschnitt
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Zwischen März und Mai 2021 hatte die Stadt Neuss drei Mal eine häusliche Quarantäne für die Fünfjährige angeordnet. Grund war jeweils ein positiver Corona-Test eines anderes Kindes in der Kindertageseinrichtung des Mädchens. 28 Tage musste die Fünfjährige insgesamt zuhause bleiben.
Seelische Schäden durch Quarantäne?
Vor dem Landgericht in Düsseldorf hatten die Eltern - stellvertretend für ihre Tochter - ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 7.000 Euro gefordert, weil die Quarantäneanordnung rechtswidrig und unverhältnismäßig gewesen sei. Ihre Tochter habe schwere seelische Schäden durch die Quarantäne davongetragen.
Schutz der Bevölkerung geht vor
Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage wenig überraschend ab. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte das Gericht deutlich gemacht, in diese Richtung entscheiden zu wollen. Nach Ansicht des Gerichts durfte die Stadt Neuss damals Ansteckungsverdächtige unter Quarantäne stellen - als notwendige Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung. "Die Dauer der angeordneten Quarantäne entspreche den im Frühjahr 2021 geltenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und sei nicht zu beanstanden."
Die Eltern können beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung gegen das Urteil einlegen.
Über das Thema berichtet das WDR Fernsehen am 18. Mai 2022 auch in der Lokalzeit aus Düsseldorf.