Prozess um Thomas Drach in Köln - Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafe

Stand: 20.12.2023, 15:17 Uhr

Am 99. Verhandlungstag ist es soweit. In dem Prozess, der fast zwei Jahre lang läuft, fordert die Staatsanwaltschaft ihr Strafmaß. Der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach soll eine Haftstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung bekommen.

Von Markus Schmitz

Aus einem "Puzzle von 1000 Teilen" gebe es nun ein "rundes Bild", sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Thomas Drach sei nachzuweisen, dass er an drei der vier angeklagten Raubüberfällen beteiligt war.

Dabei habe er eine Beute von etwa 140.000 Euro gemacht, zwei Sicherheitsleute angeschossen und etliche andere in Gefahr gebracht. Nach einem intensiven Prozess mit vielen lautstarken Diskussionen und Verzögerungen sei das nun das Ergebnis. Obwohl es den einen klaren Beweis, den die Staatsanwältin als "Smoking Gun" bezeichnet, nicht gibt, kommt die Staatsanwaltschaft dennoch zu diesem Schluss.  

DNA-Spuren und Aussagen von Mitinsassen 

Es habe eine DNA-Spur an einem Fluchtfahrzeug gegeben, ein Mitinsasse sagte als Zeuge vor Gericht, Drach habe ihm gegenüber mehrere Überfälle zugegeben. Auch ein weiterer Angeklagter soll in dem Zusammenhang in einem abgehörten Telefongespräch den Namen Drachs erwähnt haben. Außerdem hätten Gutachter anhand des Bewegungsablaufes der Täter, die auf Videos aufgenommen wurden, Thomas Drach identifiziert.

In den Nächten vor einem Überfall in Frankfurt war Thomas Drach in einem Hotel in Mannheim abgestiegen. Diese Punkte zieht die Staatsanwaltschaft zusammen, um die "Täterschaft" von Thomas Drach zu belegen. 

Verteidigung nennt Plädoyer eine "Nullnummer" 

Die Verteidiger bezeichnen das Plädoyer der Staatsanwaltschaft als "Nullnummer": Niemand habe Drach tatsächlich erkannt, klare Aussagen gebe es nicht, es konnten Drach keine Waffen oder Fluchtfahrzeuge zugeordnet werden. Die Gutachten über die Bewegungsabläufe seien nicht aussagekräftig, hieß es. Der 63-Jährige Drach hatte am vergangenen Verhandlungstag noch um die Entpflichtung seiner Verteidiger gebeten. Offenbar hatte es einen Streit gegeben.

Dass die beiden Anwälte nun in ihrem Plädoyer um ihren Mandanten kämpfen, ist eine sehr besondere Situation. "Unser Mandant hat mit den angeklagten Überfällen nichts zu tun“, sagt Verteidiger Andreas Kerkhof. 

Das Landgericht Köln setzt den Prozess gegen Thomas Drach am 4. Januar 2024 fort. Geplant ist das "letzte Wort" des Angeklagten. Es könnte möglich sein, dass an diesem Tag auch das Urteil verkündet wird. 

Über das Thema berichtet der WDR am 20.12.2023 auch im Fernsehen in der Lokalzeit Köln und im Radio auf WDR 2.