Ein Kleinbus brennt auf einer Straße in Köln-Porz und zwei Feuerwehrleute versuchen, ihn zu löschen

Kölner Feuerwehrmann als Brandstifter – Angeklagter mit verzögertem Geständnis

Stand: 08.09.2022, 19:39 Uhr

Acht Brände soll er gelegt haben. Ein Kölner Feuerwehrmann einer freiwilligen Löschgruppe musste sich vor dem Amtsgericht verantworten. Das Urteil lautet zwei Jahre auf Bewährung.

Von Markus Schmitz

Am Vormittag trägt die Staatsanwältin im Kölner Amtsgericht die Anklage vor. In acht Fällen soll der 20-Jährige Fahrzeuge in Brand gesteckt haben. Darunter PKW, Transporter und ein Wohnmobil. Der Angeklagte nimmt dazu sofort Stellung. Selbstbewusst sagt er, dass er von den Vorwürfen drei Taten begangen habe. Mit den anderen fünf Brandstiftungen habe er nichts zu tun.

Angeklagter saß drei Monate in Untersuchungshaft

Im weiteren Verlauf des Prozesses stellt sich immer wieder die Frage, warum nach der Festnahme des Angeklagten am 07. Juni die Brandserie abrupt endete. Dann die Überraschung. Am späten Nachmittag, nach vielen Stunden Verhandlung, legt der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und gibt tatsächlich alle acht Anklagepunkte zu.

Kameraden sagten, dass er als erster am Gerätehaus war

Auffällig waren auch Zeugenaussagen von Feuerwehrkollegen. Ihnen fiel auf, dass der Angeklagte bei Alarmierungen schneller am Gerätehaus war, als Kameraden, die in unmittelbare Nähe wohnen. Eine Sachverständige sagte, dass der junge Mann Anerkennung in der Feuerwehr suchte, und womöglich auch durch das Löschen von PKW-Bränden Erfolgserlebnisse hatte.

Eigentlich wollte er auch mal, so kam es heute zur Sprache, bei der Berufsfeuerwehr arbeiten. Doch weder die freiwillige noch die Berufsfeuerwehr wollen mit Brandstiftern etwas zu tun haben. Ein Ausschlussverfahren läuft, die Leitung der Feuerwehr wollte das Strafverfahren noch abwarten. Als Bewährungsauflage muss der junge Mann unter anderem eine Verhaltenstherapie absolvieren. Laut seines Anwalts kommen dazu aber möglicherweise noch Schadenersatzforderungen in sechsstelliger Höhe.