Gut fünf Jahre nach dem Mord am Wuppertaler Unternehmer-Ehepaar Springmann ist das Verfahren jetzt vermutlich beendet. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Wuppertaler Staatsanwaltschaft verworfen. Sie wollte gegen den Freispruch eines mitangeklagten Geschäftspartners des Enkels vorgehen.
Enkel für erbunwürdig erklärt
Der Enkel der Springmanns sitzt wegen der Habgier-Morde an seinen wohlhabenden Großeltern eine lebenslage Freiheitsstrafe ab. Außerdem hat das Wuppertaler Landgericht ihn jetzt für erbunwürdig erklärt. Nach Auskunft des Gerichts werden nun eine Stiftung und vor allem der Sohn der Springmanns das Vermögen des Paares erben.
Für den mitangeklagten Geschäftspartner des Enkels ist das lange Verfahren jetzt beendet. Sein Freispruch wurde vom BGH bestätigt - aus Mangel an Beweisen. Und das, obwohl DNA-Spuren belegen, dass der 49-Jährige am Tatort war.