Neuer Abschnitt

Tod eines Siebenjährigen: Ärzte in Düsseldorf freigesprochen
- Ärzte des EVK freigesprochen
- Siebenjähriger in Düsseldorfer gestorben
- Ärzte operierten nicht
Dialogbox
Kommentare (38)Neuer Abschnitt
Zwei Kinderärzte des Evangelischen Krankenhauses Düsseldorf sind nach dem Tod eines siebenjährigen Jungen im Jahr 2016 am Dienstag (12.02.2019) vom Amtsgericht freigesprochen worden.
Die Anklage hatte ihnen vorgeworfen, keine Operation für das an Darmverschluss leidende Kind angewiesen zu haben. Eine Operation, so die Annahme, hätte das Leben des Kindes retten können.
Laut Sachverständigem waren die angeklagten Kinderärzte jedoch nicht für eine Anweisung der Operation zuständig. Daher könne ihnen kein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden.
Mögliche Ermittlungen gegen Chirurginnen
Vielmehr hätten die bereitstehenden Chirurginnen die Entscheidungen für eine Operation eigenständig treffen müssen. Bei ihnen handelt es sich allerdings um keine ausgewiesenen Kinder-Chirurginnen.
Daher will die Staatsanwaltschaft jetzt überprüfen, ob Ermittlungen gegen die diensthabende Chirurgin und eine Assistenzärztin der Klinik aufgenommen werden. Im Vorfeld der Verhandlung wurde bereits geprüft, ob die diensthabende Chirurgin in der Verantwortung stand.
Rückblick: Oktober 2016
Im Oktober 2016 hatten die Eltern ihr Kind ins Krankenhaus gebracht, wo ein Darmverschluss festgestellt wurde. Der Junge starb am selben Abend.
Der Kinderchirurg der Klinik war zu dem Zeitpunkt im Urlaub. Daher wollten die Ärzte den Siebenjährigen in ein anderes Krankenhaus verlegen lassen. Dies sei gescheitert, weil der Transportdienst die Fahrt wegen des schlechten Zustands des Jungen verweigert habe.
Da auf der Intensivstation für Kinder kein Bett frei gewesen sei, sei der Junge auf die Intensivstation für Erwachsene verlegt worden.
Neuer Abschnitt
Stand: 12.02.2019, 12:31
38 Kommentare
Kommentar 38: Barbara schreibt am 13.02.2019, 22:57 Uhr :
Bauch als weich empfunden? .. Sorry, spare mir Kommentar dazu, und über der Fähigkeit der Ärzte in so einem Fall. Aus Rücksicht auf die Eltern. Ich finde es richtig, daß es nach Schuldigen/Verantwortlichen gesucht wird, wenn ein kleines, auf uns Erwachsenen angewiesenes Kind während der grausamen Stunden im Sich gelassen wird. Denn Fakten sprechen für sich. Menschliches Versagen auszuschließen, wäre uns allen lieber... Habe selbst zwei Söhne und kann ahnen, wie es dem Kind undAngehörigen geht...
Kommentar 37: Barbara schreibt am 13.02.2019, 16:58 Uhr :
An Anonym: ich weiß von sehr vielen jungen Menschen, deren Wunsch Medizin zu studieren ist, und es wegen hoher Konkurrenz nicht dürfen. Manche gehen sogar in andere Länder, wie Bulgarien, um ihren Traum zu verwirklichen. Arbeit im KH ist dann normale Fortsetzung des Wunsches, anderen zu helfen. Zu dem Fall: es war keine Sekundenentscheidung gefragt. Es gab genug Zeit, um Hilfe zu holen, oder etwas zu unternehmen!! Darum meine Fassungslosigkeit. Leider heißt es: Recht vor Gericht zu bekommen ist nicht gleich recht zu haben. Im Zweifelsfall wird zu Gunsten der Angeklagten entschieden. Und Ärzte besonders
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.02.2019, 17:54 Uhr :
Ich denke sie haben den Fall nicht verfolgt. Wie stellen sie sich das ganze denn vor? Chirurgen sehen keinen Grund zur Operation und es ist nunmal ein chirurgischer Fall. Ein Kinderarzt kann keinen Chirurgen dazu zwingen ein Kind zu operieren. Problematik war wohl, dass die Chirurgen den Bauch als weich empfunden haben was wohl ein Indiz dazu wäre keine Operation durchzuführen. Da die Kinderärzte offenbar nicht zufrieden waren mit der dieser Einschätzung der Chirurgen hatten sie dann versucht das Kind zu verlegen (was offenbar beim Transport scheiterte). Einfach mal andere Pressemitteilungen lesen. Was genau sollen nun aus Ihrer Sicht die Kinderärzte falsch gemacht haben? Zudem vertrat offenbar auch der Anwalt der Eltern die Meinung, dass die Kinderärzte unschuldig sind und plädierte auf Freispruch. Ich sehe das ganze genau umgekehrt wie sie, mir tuen Menschen leid die unschuldig vor allem wegen so etwas schwerwiegendem vor Gericht stehen müssen. Das ist nicht mehr gut zumachen.
Kommentar 36: Barbara schreibt am 13.02.2019, 16:36 Uhr :
An Anonym: nach meinem Wissen, sehr viele junge Menschen würden gerne Medizin studieren, was oft wegen großer Nachfrage nicht möglich ist. Es kommt so weit, dass sie in andere Länder gehen müssen, z.B. Bulgarien, um ihren Traum zu verwirklichen. Anschliessende Arbeit im KH ist Fortsetzung des Wunsches, anderen zu helfen. Zurück zu dem Fall: Es war keine Sekundenentscheidung gefragt. Es gab genug Zeit, um evtl. Hilfe zu holen, etwas unternehmen! Leider heisst es: Recht vor Gericht zu bekommen, heißt nicht recht zu haben. Im Zweifelsfall wird es eh zu Gunsten der Angeklagten entschieden.
Kommentar 35: Emely schreibt am 13.02.2019, 16:07 Uhr :
Bitte was? Egal welcher Arzt, hätte diesen Notfall sofort ersehen müssen egal ob Kind oder Erwachsener, die Anatomie bleibt gleich. Die Narkose für ein Kind hätte jeder Anästhesist hinbekommen und das Skalpell ist auch das gleiche. Nur wegen einer Kinderstadtion und einer Ärztin die Urlaub hat, musste ein Kind sterben. Ich erinnere mich im Vorfeld wurde die Mutter schon mehrere male mit Schmerzmittel einfach wieder nach Hause geschickt. Wofür gibt es Rettungshubschrauber, die Rheinwiese ist unweit von der Klinik. Man hätte das Kind sofort in ein anderen Klinikum verlegen oder auch sofort operieren können. Die ganze Klinik inkl. der kompletten Intensiv Station gehört verklagt. Fahrlässigkeit im höchsten Grad.
Antwort von K.L. , geschrieben am 13.02.2019, 17:25 Uhr :
Hätte die diensthabende Chirurgin, die keine Kinderchirurgen ist, operiert und das Kind wäre auf dem OP Tisch gestorben, dann wäre sie auch verklagt worden. Man hätte ihr Übernahme -Verantwortung vorwerfen können. Man hätte ihr vorgeworfen das Kind zu operieren, obwohl sie nicht spezialisiert ist. Sie wäre verklagt, verurteilt worden. Sie hatte ihre ärztliche Zulassung verloren und wäre ruiniert gewesen. So sind die Leute normal, sie verklagen gerne die Ärzte, weil sie einen Schuldigen brauchen. Soll ich das Krankenhaus verklagt werden, wenn es eine Kinderchirurgie hat. Das Krankenhaus ist dafür verantwortlich, dass keine Kinderchirurg anwesend war. Das ist nicht die Schuld der Ärztin. In Deutschland muss man als Arzt sehr vorsichtig sein, denn die Leute klagen schnell und gerne. Und weil die Leute in Deutschland so gerne die Ärzte in Grund und Boden verklagen, musste dieser kleine Junge sterben. Das haben die deutschen Bürger Von ihrer Klagegreudigkeit. Armes Kind.
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.02.2019, 18:07 Uhr :
Sie bringen da ganz offenbar zwei Fälle mit einander durcheinander. Das mit den Schmerzmitteln war ein anderer Fall vor ca. einem Jahr. Und auch Ihre Einschätzung, dass jeder Chirurg das Kind notoperieren hätte können mag sein. Wenn die diensthabenden Erwachsenen Chirurgen jedoch keinen Grund zur Operation sehen, weil sie den Bauch als weich empfunden - haben die Kinderärzte keine andere Möglichkeit als einen anderen Chirurgen zu Rate zu ziehen - was sie mit dem leider gescheiterten Transport zu einem Kinder-Chirurgen auch versucht hatten. Mit den Kinderätzten saßen in jedem Fall die falschen auf der Anklagebank, die hatten alles in Ihrer Macht stehende versucht. Was im Übrigen selbst der Anwalt der Eltern so gesehen hatte und für einen Freispruch der Kinderärzte plädierte. Mein Mitgefühl gilt in jedem Fall den Eltern, denen es offenbar noch immer sehr schlecht geht. Aber auch den Ärzten die unschuldig wegen so etwas Schwerwiegendem auf der Anklagebank sitzen mussten.
Kommentar 34: Belgis schreibt am 13.02.2019, 14:07 Uhr :
Warum unterstützt das Gericht. Diese dumme Ärzten warum
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.02.2019, 18:20 Uhr :
Es ist schlimm genug, dass das Gericht diese Ärzte die offenbar bis zur letzten Sekunde um das Leben des Kindes gekämpft haben angeklagt hat. Hier sahen wirklich alle die Unschuld der Kinderärzte. Nicht nur der vom Gericht beauftragte Gutachter und Staatsanwalt. Sondern sogar der Anwalt der Eltern war der Meinung, dass hier die falschen vor Gericht stehen und plädierte für den Freispruch der Kinderärzte. Nur die Menschen, die offenbar nur zwei Dinge aus dem Artikel filtern "Tod eines Kindes - Ärzte freigesprochen" meinen offenbar Kommentare abzugeben die anderer Meinung sind.
Kommentar 33: Naserie schreibt am 13.02.2019, 13:59 Uhr :
Wenn das Arzt kein schult hatte. Warum sein Gesicht verstecke. Die dumme Arzt
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.02.2019, 18:21 Uhr :
Weil es dumme Menschen gibt die auch unschuldige schlecht machen wollen?
Kommentar 32: Barbara schreibt am 13.02.2019, 11:39 Uhr :
Es tut mir so unfassbar leid wegen des kleinen Jungen. Er musste schlimmste Schmerzen erleiden. Was ich nicht verstehe: sein Zustand war äußerst kritisch, als transportunfaehig eingestuft. . Worauf haben die Ärzte gewartet? Es war doch klar, wie es ohne Intervention ausgeht! Die meisten Leien hätten in diesem Fall Hilfe geleistet. Unterlassene Hilfeleistung bei vorbeigehen Passanten wird bestraft, aber bei dazu verpflichtete Ärzte- nicht. Ich finde Ärzte sollten mehr nach Eignung als dem Notendurchschnitt in die Ausbildung aufgenommen.
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.02.2019, 18:28 Uhr :
Was hätten die meisten Laien denn gemacht, selbst das Taschenmesser gezückt? Ein Kinderarzt ist nunmal kein Chirurg und die erwachsenen Chirurgen haben den Bauch offenbar als weich empfunden und somit keinen Grund zur Operation gesehen. Und daher wird nun nach dem Freispruch der Kinderärzte eventuell gegen die Chirurgen ermittelt. Haben sie den Artikel eigentlich gelesen?
Kommentar 31: Jurist und Vater schreibt am 13.02.2019, 10:39 Uhr :
Ich bin hin und hergerissen. Eine Frage zur Sache an Anonym: Sie scheinen vom Fach zu sein. Was meint der Sachverständige, die Kinderärzte seien für die Anweisung "nicht zuständig" gewesen?
Kommentar 30: Zausel schreibt am 13.02.2019, 08:48 Uhr :
Da fällt mir nichts mehr ein. Das ist unfassbar, mir tun die Eltern leid.
Kommentar 29: Spister schreibt am 13.02.2019, 06:37 Uhr :
Ist gleich wenn Piloten Flugzeug abstürzen lasen. Oder wenn Polizei nicht rechtzeitig Waffe zieh. Die Ärzte haben in dem Fall eine große Fehler gemacht. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen wie sich die Eltern fühlen. Mein herzliches beileid.
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.02.2019, 09:16 Uhr :
Und woher kommt Ihre "Fachmeinung", dass die Ärzte einen Fehler gemacht hätten, was weder die Meinung des vom Gericht beauftragen Gutachters, die des Staatsanwaltes, des Richters und auch nicht die Meinung des Anwaltes der Eltern ist. Alle haben kein Fehlverhalten bei den Kinderärzten gesehen. Aber sie wissen es besser nachdem sie einen Artikel gelesen haben?
Kommentar 28: A. schreibt am 13.02.2019, 00:52 Uhr :
Sehr geehrtes WDR Team Ich finde es persönlich unbeschreiblich und sehr erschreckend wenn ein Kind als Notfall ins Krkhs kommt undwarum auch immer nicht operiert werden kann oder nich wird.Es tut im Herzen weh.Ich habe als Mutter zweier Kinder einiges mit verschiedenen Ärzten und diversen Klinken erlebt was sehr katastrophal war.Ichmusste lange und oft kämpfen dass meine Kids ordentlich und richtig wegen diverser Krankheiten versorgt werden.Krankheiten wurden nach Jahren zu spät erkannt und/oder falsche Diagnosen gestelltund auch laut weiterer Spezialisten unnötig operiert (Niere) Fakt ist :,,Wir haben zu wenig gute Fachärzte!" und eindeutig zu wenig Fachpersonal.Nur wie kann es sein das so etwas zur heutigen Zeit erst passiert?.Ärzte sindauch nurMenschen aber wenn schon Kinder aus finanziellen Angelegenheiten mit privater Zusatzversicherung besser oder evtlüberversorgt werden stimmt doch schon etwas nicht undwie in dieser medizinischen Angelegenheit: Fassungslosigkeit.
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.02.2019, 09:21 Uhr :
Interesannte Meinung. Die meisten hetzen hier, warum nicht jeder Arzt einfach so operieren darf und sie beschweren sich jetzt warum einfach so operiert wurde. Genau solche Meinungen zeigen, wie undurchdacht diese ganzen Kommentare gegen Ärzte sind. Und ebenfalls solche Kommentare zeigen warum immer weniger Ärzte sich das ganze im Krankenhaus antuen wollen.
Antwort von PB , geschrieben am 13.02.2019, 13:57 Uhr :
Hätte die diensthaben Chirurgin, die keine Kinderchirurgen ist, das Kind operiert und es wäre auf dem Tisch gestorben, hätte man ihr mit Sicherheit Übernahmeverantwortung vorgeworfen. Nicht auszuschließen, dass sie sich damit strafbar gemacht hätte und verurteilt worden wäre. Ständig werden Ärzte verklagt und verurteilt. Man sieht es doch wieder in diesem Fall: die Öffentlichkeit schreit nach Rache. Für unser marodes Gesundheitssystem sollen dann die Ärzte bestraft werden. So traurig das ist, aber bei unserer Rechtsprechung sollte man als Arzt dreimal überlegen, ob man einen Patienten anfasst, wenn die Lage so schwierig ist. Strafe für einen Arzt bedeutet Berufsverbot. Das ist eine Vernichtung der beruflichen, gesellschaftlichen und finanziellen Existenz. Wenn unsere Gesellschaft diese Art von Bestrafung bei Ärzten für richtig hält, dann muss sie damit leben, dass in einem Zweifelsfall die Ärzte die Finger von einem Patienten lassen.