Neuer Abschnitt
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Die Schülerin begründet die Klage gegen das Land NRW damit, dass sie durch den Unterricht zu Hause vereinsame, ihr der wichtige Kontakt zu den Mitschülern fehle, und das der Unterricht auf Distanz qualitativ nicht ausreiche.
Vater vertritt die Schülerin
Die Schülerin wird von ihrem Vater vertreten, der Rechtsanwalt ist. Wann das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung trifft ist noch nicht klar.
Die Regeln zum Distanzunterricht gelten während des verlängerten Lockdowns in der Corona-Pandemie in NRW vorläufig bis Ende Januar.
Seit Mitte Dezember keine Präsenzpflicht mehr
In NRW war bereits Mitte Dezember die Präsenzpflicht im Klassenraum wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt worden.
Bei Schülern der unteren Jahrgänge bis Stufe sieben hatten die Eltern die Wahl, ob ihre Kinder in der Schule oder von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen sollten. Für ältere Schüler war das Lernen bereits vollständig auf Distanz umgestellt worden.
Stand: 12.01.2021, 17:41