Like auf Facebook

Hasskommentare nach Kusel: Kann ein Like im Netz wirklich strafbar sein?

Stand: 22.06.2022, 15:17 Uhr

Im Zuge der Ermittlungen um den Polizistenmord in Kusel hat die Polizei eine Razzia durchgeführt. Besuch bekamen auch Menschen, die Hass-Kommentare im Netz geliked hatten.

Schnell ist im Internet ein Like-Button gedrückt. Dass dies tatsächlich juristische Folgen haben kann, zeigt nun der Fall im Zuge der Ermittlungen um den Polizistenmord in Kusel, Rheinland-Pfalz.

Am Montag waren Ermittler zu einer bundesweiten Razzia wegen Hassbotschaften im Netz ausgerückt. Der Vorwurf: Verbreitung von Hasskommentaren im Zusammenhang mit dem Mord an den beiden Polizisten in Kusel.

Von den 150 Strafverfahren, die nun in Gang gesetzt wurden, geht es laut Innenministerium in Rheinland-Pfalz aber in knapp zehn Prozent der Fälle um Personen, die Hassbotschaften im Netz lediglich geliked haben. Kann ein Like wirklich strafbar sein?

Schwer zu beantworten, findet Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Tatsächlich wird immer häufiger wegen Likes ermittelt. Es ist aber juristisch noch nicht abschließend geklärt, ob Likes wirklich strafbare Handlungen auslösen können", sagte er im WDR-Podcast 0630.

"Wer liked, macht sich den Inhalt zu eigen"

Ein Handybenutzer ist auf einer sozialen Plattform unterwegs. Auch im Hintergrund ist ein Computerbildschirm zu sehen auf welchem ein soziales Netzwekr geöffnet ist.

Wer liked, kann sich strafbar machen

Das Innenministerium in Rheinland-Pfalz sieht den Fall hingegen wesentlich klarer: "Durch das Liken von Hasskommentaren machen sich nach der Bewertung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Nutzer von sozialen Medien dessen Inhalt zu eigen. Demnach richtet sich die rechtliche Bewertung der Likes nach den Tatbeständen der zugrundeliegenden Kommentare", so das Ministerium in einer Mitteilung.

Gefährlich wird es, wenn der Post einen Straftatbestand erfüllt

Mit anderen Worten: Je nachdem welchen Straftatbestand der Post erfüllt, der da geliked wird, kann man dafür möglicherweise ebenfalls belangt werden.

Es geht bei den nun laufenden Ermittlungen um Belohnung und Billigung von Straftaten und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener sowie Beleidigung.

So kann ein unbedachtes Liken im Netz tatsächlich sehr unangenehme Folgen haben.