Mindestlohn steigt ab 1. Oktober auf 12 Euro

Stand: 03.06.2022, 12:52 Uhr

Der Bundestag hat eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober beschlossen.

Mehrheitlich stimmten die Abgeordneten am Freitag in Berlin dafür, die Lohnuntergrenze per Gesetz anzuheben. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Im Juli steigt er auf 10,45 Euro - und im Oktober dann auf zwölf Euro. Für den höheren Mindestlohn stimmten die Abgeordneten der Koalition, aber auch die Linken. Die Union enthielt sich.

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Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich darauf verständigt, den Mindestlohn einmalig per Gesetz anzuheben. Normalerweise wird er in einer Kommission von Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt.

Kritik aus der Wirtschaft

Der staatliche Eingriff in die Höhe des Mindestlohns stößt auf Kritik in der Wirtschaft. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte, dass Millionen Beschäftigte weiter nicht sozialversichert seien.

Die CDU kritisierte die aktuelle Erhöhung des Mindestlohns als Eingriff in die Tarifautonomie. Löhne sollten nicht politisiert werden, betonte Ottilie Klein (CDU): "Der staatliche Eingriff in die Tarifautonomie sollte einmalig sein", forderte sie. Die Fraktion von CDU und CSU stimmte der Mindestlohnerhöhung nicht zu und enthielt sich bei der Abstimmung ebenso wie die AfD.

Heil verteidigt Mindestlohn

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte die Anhebung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber. Wer bisher bei einer mit Mindestlohn vergüteten Vollzeitstelle 1.700 Euro bekommen habe, verdiene ab Oktober 2.100 Euro, sagte Heil. Für etwa sechs Millionen Menschen sei dies "möglicherweise der größte Lohnsprung in ihrem Leben von 22 Prozent", sagte Arbeitsminister und begründete den Beschluss auch mit den Worten: "Es gilt in diesen schwierigen Zeiten zusammenzuhalten."

In Deutschland war 2015 erstmals eine gesetzliche Lohnuntergrenze in Kraft getreten. Die nun vorgesehene Anhebung auf zwölf Euro als Lohnuntergrenze entspricht den Angaben zufolge fast 60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland.

Mit der neuen Mindestlohnerhöhung wird auch die Geringfügigkeitsgrenze auf zehn Stunden Wochenarbeitszeit und somit 520 Euro monatlich erhöht. Aktuell liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 450 Euro pro Monat.