Windkraft: 1.000-Meter-Regel in NRW bleibt
Stand: 23.03.2022, 17:30 Uhr
Es ist eines der umstrittensten Themen in der Landespolitik: der Mindestabstand für Windräder. Kurz vor der Wahl zwang die Opposition die Regierung, Farbe zu bekennen.
Von Christian Wolf
Geht es um den Ausbau der Erneuerbaren Energien, landet man in NRW schnell bei der Diskussion um die Windkraft. Denn seit Jahren wird über eine umstrittene Regelung diskutiert: Zwischen neuen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung müssen mindestens 1.000 Meter Abstand liegen. CDU und FDP haben das vor Jahren durchgesetzt. Und seitdem kämpfen SPD und Grüne dagegen an. Sie sagen, dass dadurch neue Anlagen verhindert werden.
Durch den Ukraine-Krieg und das Sichtbarwerden der deutschen Abhängigkeit von russischer Energie wünschen sich in diesen Tagen viele einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Angesichts dessen haben SPD und Grüne am Mittwoch im Landtag die schwarz-gelbe Koalition gewissermaßen zum Treueschwur gezwungen: Bleibt die Regierung Wüst bei den Mindestabständen oder stimmt sie für eine Abschaffung? Weniger als zwei Monate vor der Landtagswahl ein willkommener Anlass, die eigene Position deutlich zu machen.
Akzeptanz durch Abstände
Das Ergebnis: CDU und FDP halten an den Mindestabständen fest. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) bezeichnete die Regelung als "Befriedungsgrenze". Man wolle einen Ausgleich zwischen dem Ziel, die Windenergie auszubauen, und die Interessen der Anwohner vor Ort zu berücksichtigen. "Uns geht es um den Ausbau der wichtigen Erneuerbaren Energien und uns geht es um den Schutz der Menschen." FDP-Energieexperte Dietmar Brockes sagte, eine Abschaffung untergrabe die Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort.
Abstände verhinden Ausbauziele
Diese Bedenken teilten SPD und Grüne nicht. SPD-Fraktionsvize André Stinka sprach von einer "Windkraftbehinderungspolitik" durch Schwarz-Gelb. Die Grünen-Energieexpertin Wibke Brems rechnete vor, dass durch eine Abschaffung der Mindestabstände 52 Prozent mehr Flächen für Windanlagen zur Verfügung stünden. Mit der aktuellen Regelung würden die Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht erreicht.
Sogar das LANUV zweifelt
Unterstützung dafür kam unlängst sogar von einer Fachbehörde des Landes. In einer Studie, die das Energieministerium beauftragt und dann kurzerhand zurückgehalten hat, zweifelt das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz daran, dass NRW unter den derzeitigen Bedingungen die Stromproduktion aus Windkraft, wie geplant, bis 2030 verdoppeln kann.