Zuschussanträge in Deutschland

Übersicht Zuschussanträge in Deutschland

Stand: 31.03.2020, 17:10 Uhr

Viele Unternehmer und Selbständige sind zur Zeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Jedes Bundesland hat das einzeln geregelt. Daher haben wir hier alle Links für die Anträge in jedem Bundesland. Wichtig ist, alles richtig und ehrlich anzugeben. Es wird auch nochmal im Nachhinein genau geprüft, wer rechtmäßig Geld bekommen hat und wer es zurück zahlen muss.

Springen Sie direkt zu Ihrem Bundesland:

Baden-Württemberg

Soforthilfe Corona

  • Rückzahlung: 
  • Beantragung: 

Er muss vollständig ausgefüllt und dann über bw-soforthilfe.de digital eingereicht werden.

Das YouTube-Video zum Baden-Württemberg in Sachen Coronahilfe für Unternehmer.

Freistaat Bayern

Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler in Bayern

  • Beantragung: Förderantrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an die zuständige Bewilligungsbehörde schicken. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie hier.

Das YouTube-Video zum Freistaat Bayern in Sachen Coronahilfe für Unternehmer.

Berlin

Soforthilfe I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter

Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler

  • Beantragung: 

Brandenburg

Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

Freie Hansestadt Bremen

Corona-Soforthilfeprogramm

  • Beantragung: Förderantrag vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder per Post einreichen (Adresse siehe Antragsformular).

Freie und Hansestadt Hamburg

Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)

  • Beantragung: Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Antragsteller können ihren Antrag online ausfüllen und absenden. Die notwendigen Nachweisdokumente können in der Webanwendung in elektronischer Form hochgeladen werden.
  • Weitere Informationen zum Hamburger Soforthilfeprogramm für von der Coronakrise Betroffene erhalten Sie hier.

Hessen

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

Mecklenburg-Vorpommern


  • Beantragung: Das Antragsformular finden Sie hier. Der Antrag kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden, jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!

Niedersachen

Zuschüsse für Solo-Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen

Nordrhein-Westfalen

Soforthilfen für Kleinunternehmen

  • Maßnahme: Das Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler des Landes Nordrhein-Westfalen baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf. NRW stockt das Programm auf und zahlt Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss.
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückerstattet werden.
  • Beantragung: 

Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler

  • Maßnahme: Für die von der Coronakrise betroffenen Künstler in NRW wurde ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro aufgelegt. Betroffen sind selbstständige Künstler die zum Beispiel mit Auftragseinbrüchen und Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben.
  • Beantragung der Künstler-Soforthilfe: Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Bezirksregierung. Dort können Sie auch das Antragsformular herunterladen.

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.

Saarland

Soforthilfen für Kleinunternehmer, Künstler und Kulturschaffend

  • Beantragung:

Freistaat Sachsen

Sachsen-Anhalt

Corona-Soforthilfe

Corona-Soforthilfe für Künstler

  • Beantragung: Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt schicken.

Schleswig-Holstein

  • Beantragung: 

Freistaat Thüringen

Corona-Soforthilfe

  • Beantragung: Der Soforthilfe-Antrag kann ab sofort bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) abgerufen werden.

Das YouTube-Video zum Freistaat Thüringen in Sachen Coronahilfe für Unternehmer.