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Kurz vor den NRW-Kommunalwahlen am Sonntag hat Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) für Verwirrung gesorgt. Es könne im Wahllokal laut Laschet kein Bußgeld für Maskenverweigerer geben. "Man kann niemandem das Wahlrecht vorenthalten. Das ist eines der fundamentalsten Grundrechte", sagte der Ministerpräsident noch am Donnerstag vor Pressevertretern. "Es gilt nur der Appell, Abstand zu halten und Maske zu tragen", war der CDU-Politiker überzeugt.
Laschets Äußerung hat offenbar eine große Unruhe bei den Kommunen ausgelöst. Nun hat sich das Gesundheitsministerium des Landes eingeschaltet.
Gesundheitsministerium präzisiert Laschet
Dem WDR liegt ein Schreiben, Städte- und Gemeindebundes NRW vor, wonach das Gesundheitsministerium dem Verband eine Präzisierung hat zukommen lassen. Demnach gilt im Wahllokal selber eine Maskenpflicht, die auch durch die Ordnungsbehörden durchgesetzt werden könne.
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"Es bleibt dabei, dass die Weigerung, in Wahlräumen eine Maske zu tragen, einen Verstoß gegen geltendes Recht und eine Respektlosigkeit gegenüber mit Mitmenschen darstellt", schreibt das Ministerium an den Kommunalverband.
Übersetzt heißt das: Wer sich in den Wahlräumen und in Warteschlangen weigert, eine Maske zu tragen, der kann durch das Ordnungsamt oder die Polizei mit einem Bußgeld belegt werden. In der Wahlkabine selber - so heißt es in dem Papier - kann ohne Maske gewählt werden.
Stand: 11.09.2020, 14:36