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Es sind erschreckende Zahlen: Allein im vergangenen Jahr gab es 2805 Fälle von Kindesmissbrauch - nur NRW. Teilweise wurden schon Säuglinge missbraucht und vergewaltigt. Die Fälle in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster haben gezeigt, wie perfekt pädophile Netzwerke mittlerweile organisiert sind.
Kindesmissbrauch als Verbrechen
Im NRW-Landtag bestand am Donnerstag (25.06.2020) große Einigkeit darin, dass jeder Missbrauch als Verbrechen - nicht als Vergehen - geahndet werden. Die Mindestfreiheitsstrafe soll also ein Jahr, maximal zehn Jahre betragen. Die SPD im Landtag forderte, das Höchstmaß auf 15 Jahre festzulegen. Eine Gesetzesänderung kann allerdings nur durch den Bund passieren.
NRW-Initiative im Bundesrat kommt
Das heißt, dass sich NRW nur mittels einer Bundesratsinitiative für die Gesetzesänderung für härtere Mindeststrafen bei Kindesmissbrauch einbringen kann. Härtere Strafen sowie eine Einstufung als "Verbrechen" sollen auch für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie kommen. Diese NRW-Initiative, bereits seit Monaten in Planung, wird nun kommen. Das bestätigte am Mittwoch (24.06.2020) eine Sprecherin des NRW-Familienministeriums. Einen entsprechenden Entwurf habe das Kabinett bereits beschlossen.
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Keine Bewährungsstrafen mehr
Der Gesetzesentwurf für die Sitzung des Bundesrates am 3. Juli umfasst 65 Seiten. Darin ist die Anhebung der Mindeststrafe bei sexuellem Kindesmissbrauch von sechs Monaten auf ein Jahr vorgesehen (Paragraf 176 Strafgesetzbuch). Dadurch würde dieses Delikt nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen geahndet. Auch wenn sich jemand an der Vergewaltigung von Kindern beteiligt, soll keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein.
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Stand: 25.06.2020, 13:48