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Land übernimmt Straßenbaubeiträge - Abschaffung erst nach der Wahl
Stand: 24.03.2022, 14:07 Uhr
Anlieger mussten bisher für Straßensanierungen oftmals viel Geld zahlen. Doch das ändert sich nun. Das Land übernimmt künftig die umstrittenen Straßenbaubeiträge. Die Opposition wittert ein Wahlkampfmanöver.
Von Christian Wolf
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Zu den Kommentaren [52]Neuer Abschnitt
Seit Jahren wird eine Abschaffung der umstrittenen Straßenbaubeiträge in NRW gefordert. Denn Anlieger müssen dadurch für Straßensanierungen zum Teil fünfstellige Summen zahlen. Kurz vor der Landtagswahl kommt die Regierungskoalition den vielen wütenden Hausbesitzern nun plötzlich entgegen. So übernimmt das Land künftig die Beiträge und Anlieger müssen nichts mehr zahlen. Ein entsprechender Antrag wurde am Donnerstag im Landtag von CDU und FDP verabschiedet.
Förderprogramm übernimmt Zahlungen
Abgewickelt wird die Entlastung über ein Förderprogramm. Das gibt es bereits seit 2019, damit wurden die Beiträge für Grundstückseigentümer bislang halbiert. Aus 50 Prozent Übernahme durch das Land werden nun 100 Prozent - und das rückwirkend seit 2020. Dafür stehen in dem Förderprogramm 65 Millionen Euro zur Verfügung. Für die bisherige Halbierung wurden aber erst elf Millionen Euro genutzt. Der Rest kann nun die komplette Übernahme finanzieren.

Für solche Arbeiten mussten Anwohner oftmals viel Geld zahlen
NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) sprach von einem "guten Tag" für die Bürger. Durch den Beschluss werde ein jahrelanges Streitthema "befriedet". Die Förderrichtlinie werde "umgehend" geändert.
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SPD fordert komplette Abschaffung
Doch faktisch abgeschafft werden die Straßenbaubeiträge mit der Entscheidung von Donnerstag nicht - noch nicht. Auf dem Papier bleiben sie bestehen und erst nach der Wahl wollen CDU und FDP sie mit einer Gesetzesänderung beenden. Konkret geht es um das Kommunal-Abgaben-Gesetz.
Genau dieses Vorgehen sorgt bei SPD und Grünen für massive Kritik. So sprach SPD-Fraktionsvize Christian Dahm von einer "PR-Aktion" vor der Wahl und einem "billigen Trick". Die Koalition lege auf den "wirklich allerletzten Metern" eine "total verstolperte" Lösung vor. Ein Gesetzentwurf der SPD, mit dem die Beiträge schon jetzt abgeschafft worden wären, wurde im Landtag abgelehnt. Die Grünen bemängelten einen "bürokratischen Aufwand" durch den Weg des Förderprogramms und forderten auch eine Abschaffung.
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Jahrelange Proteste und Volksinitiative in NRW
Gegen die Beiträge hatte es jahrelangen heftigen Widerstand gegeben. Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) hatte vor zweieinhalb Jahren sogar eine Volksinitiative gestartet, der sich nach eigenen Angaben mehr als 437.000 Menschen mit ihrer Unterschrift anschlossen.
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Mit der Lösung des Förderprogramms ist der Verein nun nicht zufrieden. Da sich die Parteien in der Sache endlich einig seien, stehe der "unverzüglichen Abschaffung des Straßenbaubeitrags nichts mehr im Weg", sagte des Landesvorsitzende Rik Steinheuer am Donnerstag. Nötig sei ein parteiübergreifender Gesetzentwurf, der den Straßenbaubeitrag endgültig abschaffe.
Über dieses Thema berichten wir heute im Radio: WDR5, Westblick - Das Landesmagazin, 17.05 Uhr.
52 Kommentare
Kommentar 52: johannes-klink@web.de schreibt am 25.03.2022, 17:25 Uhr :
Betrifft dieses beschlossene Förderprogramm nur den "nachmaligen Ausbau" oder auch den erstmaligen Ausbau? Ich wohne seit 45 Jahren an einer Strasse die immer noch auf den Erstausbau wartet. Erschließungsbeiträge sind bislang nicht erhoben worden.
Antwort von Berthold Deitermann , geschrieben am 25.03.2022, 19:12 Uhr :
Das Förderprogramm gilt nur für Straßenbaubeiträge nicht für Erschließungsbeiträge. Solange ihre Straße noch nicht endgültig ausgebaut ist, dürfen auch keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Zulässig ist jedoch die Erhebung von Vorausleistungen.
Kommentar 51: Steegmann schreibt am 25.03.2022, 14:04 Uhr :
Nur wieder Verzögerungstaktik und die Bürger für Doof halten . Kommen die sich nicht Blöd vor😫🙈
Kommentar 50: Steuerzahler, 63 schreibt am 25.03.2022, 14:01 Uhr :
Das die Beiträge abgeschaffft werden, egal in welcher Form ist gut. Ich frage mich allerdings ernsthaft warum SPD und Grüne die jetzt so drauf rumhacken, es in Ihrer Regierungszeit es nicht gemacht haben. Die SPD hatte dafür zwischen 1966 und 2005 und 2010 bis 2017, auch in Koalition mit den Grünen doch genügend Zeit gehabt. Jetzt der CDU eine PR Aktion vorzuwerfen ist reine Wahlkampfrethorik.
Kommentar 49: Horst Knippschild schreibt am 25.03.2022, 13:50 Uhr :
Persönliche Daten weitergegeben.
Kommentar 48: Dagmar Schmidt schreibt am 25.03.2022, 11:47 Uhr :
Bisher haben CDU und FDP eine Änderung bzgl. der Straßenbaugeühren blockiert. Nun wollen sie auf Stimmenfang gehen und legen eine mehr als halbherzige Lösung vor. Schon allein der Passus "nach den Wahlen" zeigt doch klar, dass es nur um Stimmen geht. Nach den Wahlen heißt es dann wieder, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Bei uns wurde die Straßensanierung 2017 angekündigt für 2019. Bisher ist noch nichts erfolgt, sondern das Projekt wurde auf 2023 verschoben. Es kann auch nicht sein, dass die Regelung vor terminierte Projekte gilt. Eine Straße, die jetzt noch nicht saniert ist, sollte auf jeden Fall unter diese Regelung fallen. Zu bedenken wäre ja auch die Energiewende; hier heißt es doch Straße oder neue Heizung. Wenn schon das eine kaum geht, geht beides schon gar nicht. Glaubt die Landesregierung, wir drucken unser Geld selbst? Meine Stimme können leider weder CDU noch FDP diesmal bekommen. Auf das fadenscheinige Geschwätz kann man sich nicht mehr einlassen.
Kommentar 47: Winand wolf ,Erkelenz schreibt am 25.03.2022, 10:40 Uhr :
Ich bin auch von dem Strassenneubauthema in NRW betroffen ! Das ganze HIN UND HER in der Landesregierung und auch in den Städten geht einen ganz schön auf dem.Senkel! Was ich auch beim Genehmigungsverfahren und Neubau unserer neuen Strasse erfahren habe ist ein Skandal! Und das alles sollen zur noch die Anlieger entweder voll oder halb bezahlen. Ja liebe Landesregierung in NRW, mit solchen Endscheidungen wie am Mittwoch 24.3.2022 über die Anliegerbeiträge wird das durcheinander bei mir und andere noch mehr vergrößert. Ich hoffe einfach darauf das bald Klarheit und Einheitlichkeit in ganz Deutschland zu diesem Thema kommt, wie in einigen anderen Bundesländer.Es ist Zeit das dieser Unsinn auch wenn das Genehmigungsverfahren einige Jahre zurück liegt kompett abgeschaft wird !
Kommentar 46: VB schreibt am 25.03.2022, 09:53 Uhr :
Für wie blöd hält uns brav Steuern - zahlenden Anlieger eigendlich die derzeitig amtierende NRW Landesregierung ? Die gestern beschlossene "Abschaffung" der Anliegerbeiträge durch die Landesregierung ist m.E. eine komplette Lachnummer. -Die beschlossene " 100 %tige Förderung " ist dermaßen vage deklariert. -Was ist wenn der " Fördertopf " dann mal leer ist? -wieviel kostenintensiver Verwaltungsaufwand entsteht durch diesen bürokratischen Beschluss? -Warum hat die Landesregierung zugleich den SPD Antrag, auf eine sofortige Abschaffung bewusst abgelehnt? P.s. Die SPD hätte im übrigen etliche Jahrzehnte selbst Zeit gehabt, dieses in ihrer eigenen Amtszeit schon selbst zu beschließen. Für mich ist das ein reines Wahlkampf Klientel- Programm um demnächst möglichst wiedergewählt zu werden !
Kommentar 45: Horst aus NRW schreibt am 25.03.2022, 09:44 Uhr :
Es gibt d. Erschließungsbeitrag, der auf den Grundstückeigentümer oder manchmal auch auf d. Grundstückerwerber umgelegt wird. Dann gibt es d. Kanalanschlussbeitrag. Beides sind meist Kosten / qm und nicht selten ernsthafte Belastungen für die Beitragspflichtigen. Bei größeren Grundstücken können hier teilweise Beträge von mehreren 10.000 € in Einzelfällen auch 100.000 € und mehr auf sie zukommen. Obwohl man für sein Grundstück dann die ganze Zeit Grundsteuer bezahlt, langen Kommunen wieder zu, wenn d. Straße neu gemacht werden muss mit d. Straßenbaubeiträge. Auch diese Kosten sind erhelblich. Es gab sogar Vorwürfe gegen Kommunen, dass sie wegen diesen Beiträgen ihre Instandhaltungsmaßen zurückgefahren haben, da sie d. Instandhaltungskosten selbst tragen müssen. Die Anwohner haben keine Mitspracherecht bei der Auftragsvergabe oder die Möglichkeit etwas selbst zu errichten bzw. errichten zu lassen. Nutzen kann die Straßen trotzdem jeder, oft auch mit schweren Fahrzeugen. M.E. ungerecht!
Antwort von Horst aus NRW , geschrieben am 25.03.2022, 09:50 Uhr :
Deswegen hoffe ich, dass Herr Wüst nach der Wahl nicht einknicken wird und diesen Beitrag endlich abschafft. Mieter könne hierbei beruhigt sein, m. W. lassen sich diese Beiträge nicht umlegen. Aber natürlich machen sie eine Investition in Immobilien teurer und somit dürften diese Kosten langfristig schon zu höheren Mieten beitragen.
Kommentar 44: Lars S schreibt am 25.03.2022, 08:25 Uhr :
Kann man im Internet irgendwo Protokolle finden, denen man entnehmen kann, wer (CDU /FDP ) diese merkwürdige temporäre Lösung gefordert hat? Ich kann mir beim besten nicht vorstellen daß beide Parteien das als "Optimal" ansehen, klingt für mich wie ein Kompromiss, der Wähler beruhigen soll.
Kommentar 43: Lars S schreibt am 25.03.2022, 07:55 Uhr :
Ich hoffe, die CDU liefert VOR der Wahl noch eine plausible Begründung, warum nicht direkt abgeschafft wurde / der Antrag der SPD nicht mitgetragen wurde. Alle Erklärungen, die ich von CDU-Mitgliedern gefunden habe, sind nichtssagend und liefern keine Erklärung. Für mich ist die Frage wahlentscheidend, bei uns werden vermutlich bald auch die Straßen saniert (Anmerkung: die 1990 sanierten Straßen in unserer Siedlung sind in der Grundsubstanz noch vollkommen intakt- Probleme/ Löcher gibt es nur an den unzähligen Stellen, an denen Hausbesitzer kostengünstig Anschlüsse gemacht haben-ich sehe nicht ein, das mit zu bezahlen, nur weil andere "günstig" angeschlossen haben
Kommentar 42: anonym schreibt am 25.03.2022, 07:44 Uhr :
die Städte und Gemeinden haben trotzdem den gleichen Aufwand wie vorher und müssen auch jetzt noch Bescheide an die Anlieger verschicken, aber da steht dann drin, was man eigentlich hätte zahlen müssen und was das Land nun übernimmt. Es werden also tatsächlich Null-Euro-Bescheide!!! Aber solange das Gesetz noch besteht, müssen wir so handeln. Ich freue mich jetzt schon auf die Diskussion mit den Anliegern. Von der Förderung profitieren auch nur die Anlieger, deren Maßnahme nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Wurde in 2020 oder 2021 abgerechnet, aber der Beschluss für die Maßnahme liegt vor dem 01.01.2018 gibt es KEIN Geld von der NRW Bank. Ich glaube alle Sachbearbeiter der Straßenausbaubeiträge können sich jetzt erst mal warm anziehen, denn von den Bürgern wird es Kritik hageln und wir baden es aus...
Antwort von Andre , geschrieben am 25.03.2022, 13:11 Uhr :
Ist das Rückwirkend auf 2018 oder 2020 ?