Schule trotz Corona - der lange Weg zur Normalität

Stand: 03.06.2020, 17:23 Uhr

  • Neue Regelung für über 60-jährige Lehrkräfte
  • Einzelfallprüfung statt Pauschal-Freistellung
  • Auswirkungen auf Unterricht noch offen

Von Sabine Tenta

Es gibt wohl kaum etwas, was zurzeit Kinder, Eltern und Lehrkräfte so sehr herbeisehnen, wie einen normalen Schulalltag. Doch bis dahin ist noch ein sehr weiter Weg. In der Zwischenzeit treffen sich Kleingruppen in der Schule - aber nur alle paar Tage. Denn noch sind wir mitten in einer gefährlichen Pandemie und es gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln.

Was besagt die Attest-Regel?

Seit Mittwoch (03.06.2020) dürfen Lehrer in NRW, die über 60 Jahre alt sind, nicht mehr pauschal dem Unterricht fernbleiben. Wenn es gesundheitliche Bedenken gibt, die gegen ihre Arbeit im Präsenzunterricht sprechen, dann brauchen sie ein ärztliches Attest.

Vor dieser Neuregelung waren knapp 30 Prozent der Lehrkräfte dienstunfähig. Wie viele es mit der Attest-Pflicht sein werden, lässt sich aktuell noch nicht sagen.

Warum diese Verschärfung?

Die Politik hält sich bei ihren Vorgaben, was in der Corona-Krise geht und was nicht, sehr eng an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. "An die Stelle einer generellen Zuordnung zu einer Risikogruppe durch Altersgrenzen oder Vorerkrankungen tritt nach RKI-Bewertung eine Einzelfallprüfung", heißt es aus dem Schulministerium.

Ist nun mehr Unterricht in der Schule möglich?

Diese Frage lässt sich - Stand heute - nur schwer beantworten. Nach Einschätzung von Maike Finnern, Landesvorsitzender der GEW-NRW, wird dies nicht zu umfangreicherem Präsenzunterricht in der Schule führen. Denn, so Finnern im Gespräch mit dem WDR, "die Räume sind die Begrenzung".

Diese Einschätzung teilt auch die Leiterin der Else-Lasker-Gesamtschule in Wuppertal, Dorothee Kleinherbers-Boden: "Wir sind personell gut ausgestattet, aber wir können nicht alle unterrichten wegen der Räumlichkeiten."

Wie sieht es mit dem Sport-Unterricht aus?

Auch wenn einige Schulen aktuell auf Sport-Unterricht verzichten - erlaubt wäre er. Darauf weist das Schulministerium hin. Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nimmt Sport-Unterricht (einschließlich Schwimmunterricht) ausdrücklich vom Sport- und Trainingsverbot für nicht-kontaktfreie Sportarten aus.

Vorgaben vom Ministerium, welche Fächer vorrangig im Präsenzunterricht zu erteilen sind, gibt es nicht.

Wie geht es weiter im neuen Schuljahr?

Das ist immer noch offen. Schulen und die GEW mahnen an, dass das Ministerium konkrete Konzepte vorlegt, damit die Schulen mit ihren Planungen für die Zeit nach den Sommerferien loslegen können.

Dorothee Kleinherbers-Boden von der Else-Lasker-Gesamtschule in Wuppertal fordert: "Für das nächste Schuljahr müssen Planungen jetzt getroffen werden." Es sei ein großer organisatorischer Aufwand, der von der Politik nicht unterschätzt werden dürfe. Kleinherbers-Boden kann sich Unterricht im Schichtbetrieb vorstellen, damit die begrenzten Räumlichkeiten bestmöglich genutzt werden.