Ein Richter hängt seine Robe am im Landgericht Osnabrück (Niedersachsen) an eine Garderobe für Richter und Schöffen.

Vorschlag gegen den Schöffen-Mangel in NRW

Stand: 14.03.2023, 13:16 Uhr

Es fehlen Freiwillige für das ehrenamtliche Laienrichteramt. Gibt es zu wenige, drohen Zwangsverpflichtungen. Die Landesvereinigung der Schöffen schlägt ein neues Rekrutierungsverfahren vor.

Von Sabine Tenta

Es ist wieder soweit in NRW: Es werden Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffenamt gesucht, die bereit sind, in der nächsten Wahlperiode anzutreten. Darauf hat der Vorsitzende des NRW-Landesverbands der Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Michael Haßdenteufel, am Dienstag in Düsseldorf hingewiesen.

Das bisherige Verfahren

In ganz NRW würden, so Haßdenteufel, rund 10.000 Schöffinnen und Schöffen für Erwachsene und im Jugendstrafrecht benötigt. Das aktuelle Verfahren sieht vor, dass sich Freiwillige um das Ehrenamt bewerben können. Die Kommunen brauchen dabei doppelt so viele Bewerber als am Ende Schöffen eingesetzt werden. Sie erstellen dann eine Vorschlagsliste, die von einem Schöffenwahlausschuss in einer nicht-öffentlichen Sitzung gewählt wird.

Der Vorschlag der Landesvereinigung

Stattdessen schlägt die Landesvereinigung vor, dass die Liste geschlossen wird, wenn es genügend Bewerber für die aktuell zu besetzenden Posten gibt. Der Stadtrat solle die Schöffen in einer öffentlichen Sitzung wählen, auf einen eigenen Schöffenwahlausschuss könne man verzichten. Das aktuelle Besetzungsverfahren nannte Haßdenteufel "einfach nur Unsinn". Der Bundestag müsse eine entsprechende Gesetzes-Änderung beschließen, um seinem Vorschlag zu folgen.

Die Zwangsverpflichtung

Gibt es nicht genügend Bewerbungen, dann werden Bürgerinnen und Bürger von ihren Kommunen zwangsverpflichtet. In der letzten Wahlperiode, die 2018 startete, seien so 20 Prozent der Schöffinnen und Schöffen rekrutiert worden. Ein Zufallsgenerator ziehe Personen aus dem Einwohnermelderegister. Die so Gezogenen wüssten nichts von ihrer Vorauswahl und erhielten erst nach vollendeter Wahl Post mit den bereits feststehenden Gerichtsterminen. So schilderte es der Landesvorsitzende der Schöffenvereinigung, Michael Haßdenteufel.

Einmal gewählt, sei es schwer, da wieder rauszukommen, denn es sei ein "verpflichtendes Ehrenamt". Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssten die Schöffen freistellen für die Gerichtstermine. Es gebe einen Verdienstausfall in Höhe von 29 Euro pro Stunde, dazu einen kleinen Zuschlag für die Verpflegung an einem Gerichtstag sowie die Erstattung von Fahrt- und Parkkosten. Auf den Stundensatz müssten aber auch Sozialabgaben entrichtet werden, erklärt Haßdenteufel. Darum würden viele den Anspruch an ihren Arbeitgeber abtreten, damit dieser die Verwaltungsarbeit übernimmt.

Werbung für das Ehrenamt

Haßdenteufel, der selbst seit vielen Jahren als Schöffe tätig ist, machte ehrlich Werbung für das Ehrenamt. Er nannte es "eines der schönsten Ämter, die man haben kann", gab aber auch unumwunden zu, dass man "Einblicke in die Gesellschaft bekommt, die nicht so schön sind". Man nehme so auch unangenehme Bilder mit nach Hause. "Das macht was mit einem."

Aber es sei eine sehr verantwortungsvolle Arbeit und man können sich persönlich einbringen. Der Aufwand sei in der Regel auch überschaubar. Seiner Erfahrung nach kommen mehr Klagen von Schöffen, die zu selten eingesetzt werden, als andersrum. Haßdenteufel selbst spricht von fünf bis sechs Terminen pro Jahr, die im Schnitt mit dem Amt verbunden seien.

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