Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme (vgl. Erststimme) wählt er den Kandidaten für das Direktmandat (Mehrheitswahl; vgl. Direktmandat), mit der Zweitstimme die Partei (Verhältniswahl; vgl. Parteien).
Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme (vgl. Erststimme) wählt er den Kandidaten für das Direktmandat (Mehrheitswahl; vgl. Direktmandat), mit der Zweitstimme die Partei (Verhältniswahl; vgl. Parteien).