Das Wahlgebiet ist seit der Landtagswahl 2005 in 128 Wahlkreise (vorher 151) unterteilt. Verantwortlich für Belange des Wahlkreises ist der Kreiswahlleiter (vgl. Kreiswahlleiter). Bei ihm müssen die Kreiswahlvorschläge (vgl. Kreiswahlvorschläge) eingereicht werden.