Abgeordnete sind die Volksvertreter der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens im Parlament. Sie erhalten mit der Wahl vom Volk das Mandat, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Sie sind an Aufträge nicht gebunden und entscheiden "nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung" (Landesverfassung Art. 30 Absatz 2).
Im Parlament gibt es zwei Gruppen von Abgeordneten. Abgeordnete mit einem Direktmandat (vgl. Direktmandat) sind die Abgeordneten, die in den derzeit 128 Wahlkreisen (vgl. Wahlkreise) die Mehrheit der Erststimmen (vgl. Erststimme) auf sich vereinigen können. Sie erringen unmittelbar einen Sitz im Parlament. Die übrigen Abgeordneten rücken über Landeslisten (vgl. Landesliste) der Parteien in den Landtag (vgl. Zweitstimme). Diese Listen müssen vor der Wahl erstellt werden.
Einmal im Parlament, macht es keinen Unterschied, ob ein Abgeordneter ein Direktmandat erhalten hat oder nicht: Alle Abgeordneten haben gleiche Rechte und Pflichten und gleichwertige Stimmen.