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Die für den 13. September geplante Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen muss nicht verschoben werden. Das hat das NRW-Verfassungsgericht in Münster nach Angaben vom Montag (06.07.2020) entschieden.
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Beschwerde eines Einzelbewerbers
Das Gericht wies damit die Beschwerde eines Einzelbewerbers zurück, der geltend gemacht hatte, Kontaktsperren und Versammlungsverbote wegen der Corona-Pandemie machten es unmöglich, rechtzeitig alle Wahlunterlagen und Unterstützerunterschriften einzureichen. Nach Überzeugung des Gerichts ist die inzwischen vom Land vorgenommene Fristverlängerung zur Einreichung der Wahlvorschläge ausreichend.
Auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Wahltermin im September durch die Familien-Partei Deutschlands wurde vom Gericht als "unbegründet" zurückgewiesen.
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Stand: 06.07.2020, 14:14