Klagen gegen NRW-Gemeindefinanzgesetz abgewiesen
Stand:
Seit drei Jahren klagen acht nordrhein-westfälische Großstädte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz. Heute urteilte der NRW-Verfassungsgerichtshof - und wies die Klagen zurück.
Von
Martin Teigeler und Sabine Tenta
Acht NRW-Großstädte sind mit Klagen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof gescheitert. Dies teilte das Gericht am Dienstag in Münster mit.
Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage: Ist das Verfahren, mit dem das Land die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt, gerecht? Dabei fließt auch die Steuerkraft der Kommunen in die Berechnung des Verteilungsschlüssels mit ein. Das Land macht einen Unterschied zwischen kleinen Städten und Gemeinden, die Kreisen zugeordnet werden und den größeren kreisfreien Städten. Dagegen wehren sich die klagenden Städte.
Wie begründet das Gericht seine Entscheidung?
Die Differenzierung zwischen kreisangehörigen und -freien Städten sei erlaubt, teilte nun der NRW-Verfassungsgerichtshof zur Begründung der Urteile gegen die Klagen mit. Es liege kein Verstoß gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot vor. "Die vom Gesetzgeber gewählte Differenzierung ist sachlich vertretbar", teilte das Gericht mit.
Der Gesetzgeber, also der Landtag, habe sich "nach Ausschöpfung der umfassenden verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums dafür entschieden, der Rechtsstellung der Gemeinde als kreisfrei oder kreisangehörig maßgebliche Bedeutung für die Abbildung von Steuererhebungspotentialen beizumessen und auf dieses Merkmal als Differenzierungskriterium abzustellen".
Es liege auch "kein Verstoß gegen das Gebot der Systemgerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich vor" (Aktenzeichen: VerfGH 115/22, 101/23 und 133/24).
Wer hatte geklagt?
Folgende Städte hatten 2022, 2023 und 2024 gegen das GFG geklagt: Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal.
Da das GFG für jedes Haushaltsjahr neu vom Landtag verabschiedet wird, haben die Städte gegen jedes dieser Einzel-Gesetze in den letzten drei Jahren geklagt. Im Kern geht es stets um den gleichen Sachverhalt. Deshalb wurden in Münster vor dem Verfassungsgerichtshof auch alle drei Klagen gemeinsam verhandelt.
Was ist das Gemeindefinanzierungsgesetz?
Ein Teil der Steuereinnahmen des Landes wird an die Städte weitergeleitet. Über diese sogenannten Schlüsselzuweisungen wird die Grundfinanzierung der Städte gesichert. Der Städtetag NRW erklärt: "Die Verteilung muss die unterschiedlichen Bedarfe und die unterschiedliche Steuerkraft der Städte berücksichtigen. Das bedeutet: Eine Stadt, die hohe Bedarfe oder eine geringe eigene Steuerkraft hat, bekommt mehr Mittel als Städte mit weniger Bedarfen und einer eigenen großen Steuerkraft."
Geregelt sind diese Zuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz. Seit 2022 wird im GFG zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten unterschieden. Nach Angaben des Städtetages habe das dazu geführt, dass die kreisfreien Städte weniger und die kreisangehörigen Städte mehr Geld vom Land bekommen haben. Der Städtetag spricht von einer Umverteilung von 110 Millionen Euro allein im Jahr 2022.
Warum wurde das GFG reformiert?
Das Land argumentierte bei der Änderung damit, dass die kreisfreien Städte höhere Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuer festlegen können. Sie hätten also mehr eigene Steuereinnahmen. Das bestätigt auch der Städtetag, argumentiert aber damit, dass die Städte dies nicht aus freien Stücken gemacht hätten.
Die Hebesatz-Erhöhungen liegen "daran, dass die Städte in den vergangenen Jahren zu diesem Schritt gezwungen waren, um ihre steigenden Ausgaben überhaupt decken zu können", erklärte bei der ersten Klageeinreichung 2022 der damalige Geschäftsführer des NRW-Städtetags, Helmut Dedy. "Besonders verschuldete Kommunen wurden sogar von der Kommunalaufsicht angehalten, ihre Hebesätze zu erhöhen. Nun unterstellt ihnen das Land ein besseres 'Steuerhebungspotenzial' und sie sollen deshalb weniger Mittel aus dem Landestopf erhalten."
Wie lief die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichshof?
Bei der mündlichen Verhandlung am 28. Oktober ließ das Gericht im Rahmen der ungewöhnlich langen mündlichen Verhandlung nur indirekt eine Tendenz erkennen. Die Vertreter des Landes mussten sich die meisten kritischen Fragen zu den angegriffenen Gemeindefinanzierungsgesetzen der Jahre 2022 bis 2024 gefallen lassen.
Andreas Heusch, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs, wollte von den Vertretern des Landes wissen, was denn die Kreisfreiheit mit der Leistungsfähigkeit der Kommune zu tun habe? Er verwies auf Städte mit niedrigen Hebesätzen, die so höhere Steuereinnahmen durch die Ansiedlung von Unternehmen generieren. Das Land dagegen betonte, dass die Finanzwissenschaft sich bei der Frage nicht einig sei. Das habe auch die lange Diskussion in der mündlichen Verhandlung gezeigt. Zumindest sei die Methodik im Gesetz nicht grob fehlerhaft, Widersprüche wie von den Kommunen beklagt, sieht das Land nicht.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort in Münster
- Nachrichtenagentur dpa
- Mitteilungen Verfassungsgerichtshof NRW
- Erklärung Deutscher Städtetag
- eigene Berichterstattung