Reform: Landesregierung reduziert die Zahl der Arbeitsgerichte | Aktuelle Stunde
00:24 Min.. Verfügbar bis 26.02.2028.
Landesregierung dampft Zahl der Arbeitsgerichte ein
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Die Arbeitsgerichte in NRW sollen künftig straffer organisiert sein. Justizminister Limbach kündigte an, etliche Standorte zusammenzulegen.
Der Landesrechungshof kritisiert es seit langem: Es gebe viel zu viele Arbeitsgerichte in NRW. Das Justizministerium will nun ab 2027 eine Reform des Systems starten. Im ersten Schritt sollen 30 sehr kleine Arbeitsgerichte innerhalb von fünf Jahren zu 15 größeren Standorten zusammengefasst werden.
In einem weiteren Schritt soll dann auch die höhere Instanz gebündelt werden. Die derzeit drei Landesarbeitsgerichte sollen zu zwei Standorten in Hamm und Düsseldorf zusammengelegt werden. Das größte Landesarbeitsgericht in Köln wird aufgelöst.
Die Anpassung sei den veränderten Bedingungen im Arbeitsrecht geschuldet und solle zu mehr Effizienz führen - so fasste es NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Donnerstag zusammen.
Zahl der Fälle hat stark abgenommen
Arbeitsgerichte entscheiden über alle Arten von Streitigkeiten in der Arbeitswelt: Etwa bei Kündigungen, Ärger um Löhne oder Urlaubsgeld, Klagen von Gewerkschaften oder Konflikten zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat.
Die Zahl der Fälle, die an Arbeitsgerichten verhandelt werden, hat in den vergangenen zehn Jahren stark abgenommen. Nach Angaben des Justizministeriums sank die Zahl der neuen Fälle von 2.724 im Jahr 2015 auf 1.586 im Jahr 2025. Das liege an einer "veränderten Streitkultur", sagte Jürgen vom Stein, Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln. Oft kämen die streitenden Parteien schon in der ersten Instanz zu guten vergleichen oder anderen Lösungen.
Allerdings ist die Zahl der Verfahren im vergangenen Jahr wieder leicht angestiegen.
Bisheriges System "zu kleinteilig"
Minister Limbach: "Kein Rückzug"
Als Grund für die Neustrukturierung nannte Limbach vor allem die Kleinteiligkeit, mit der die Arbeitsgerichtbarkeit in NRW bislang organisiert ist. An manchen kleinen Arbeitsgerichten gebe es nur drei oder vier Richterplanstellen: "Wenn da nur eine Schlüsselperson ausfällt - ob in der Geschäftsleitung oder beim Wachpersonal - sind die zügigen Arbeitsabläufe in Gefahr." Mit dem fortschreitenden demografischen Wandel wachse die Instabilität, es drohten "Risse im System".
Mit den zusammengefassten Standorten erhofft sich der Minister in Zukunft mehr Effizienz, auch bei personellen Engpässen. Die Reform sei aber "kein Rückzug aus der Fläche" betonte Limbach. Landesweit blieben die Arbeitsgerichte mit 38 Standorten präsent: An allen Standorten seien auch weiterhin Gerichtsverhandlungen vor Ort möglich.
Personalkündigungen werde es nicht geben, so Limbach: Alle 700 Stellen blieben erhalten. Dabei werde zwangsläufig aus mancher Direktorenstelle künftig eine einfache Richterstelle. Die Besoldung der bisherigen Führungskräfte bleibe dabei allerdings unverändert, sagte Limbach auf Nachfrage.
FDP: "Minister ignoriert Kritik"
Kritik kam umgehend von der FDP-Landtagsfraktion: Justizminister Limbach habe noch nicht einmal die anstehende Auswertung der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss abgewartet, monierte der FDP-Abgeordnete Werner Pfeil. Die Sachverständigen hätten deutliche Kritik an den Reformplänen geäußert. "Massive Bedenken" gebe es hinsichtlich der "langen Wege zum Recht", die Kläger künftig zurücklegen müssten, wenn die Zahl der Gerichtsstandorte schrumpft. "Damit zeigt Minister Limbach erneut mangelnde Wertschätzung sowohl gegenüber der Arbeit des Parlaments als auch den Argumenten qualifizierter Expertinnen und Experten", so Pfeil.
SPD: "Personal wird abwandern"
Auch die SPD attestiert der schwarz-grüne Landesregierung "Ignoranz" zugunsten einer "kurzsichtigen Einsparlogik". Die geplanten Standortschließungen gingen zulasten von Rechtssuchenden, die nun weitere Wege auf sich nehmen müssten. Das gelte auch für an den Gerichten Beschäftigte, die auf Bus und Bahn angewiesen sind. "Durch die Reform werde Personal aus der Arbeitsgerichtsbarkeit abwandern", warnte Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag.
Auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter würden damit abgeschreckt – "eine Gruppe, auf die die Arbeitsgerichtsbarkeit dringend angewiesen ist". Umgekehrt sei bislang völlig ungeklärt, wie das zusätzliche Personal an den künftigen Stammgerichten räumlich untergebracht werden soll. "Diese Reform folgt weder fachlichen Notwendigkeiten noch einer zukunftsfähigen Planung."
Richterbund kritisiert fehlenden Realitätsbezug
Der Bund der Richterinnen und Richter (DRB) NRW hält eine Reform der Arbeitsgerichtbarkeit für notwendig – vor allem wegen der vielen sehr kleinen Standorte. Dennoch habe der vorgelegte Entwurf Schwächen, erklärte der Vorsitzende Gerd Hamme in einem Statement.
Zum einen seien viel zu viele "Gerichtstage" vorgesehen. Damit will das Justizministerium wegfallende Arbeitsgerichte kompensieren und trotzdem kurze Anfahrten ermöglichen. Arbeitsrichter fahren dann für Verhandlungen an andere Orte. Das können Gerichte sein, aber auch angemietete Räumlichkeiten.
Solche "Gerichtstage" gibt es bereits, in der Regel fehle es dort aber an vernünftiger IT-Struktur, kritisiert Hamme. Unterstützungspersonal sei nicht vorhanden und auch der "kollegiale Austausch", der gerade für junge Kolleginnen und Kollegen wichtig sei, finde am Gerichtstag nicht statt.
"Digitalisierungsfeindlichkeit"
Außerdem attestiert der DRB NRW dem Entwurf "Digitalisierungsfeindlichkeit". Hamme nennt ein Beispiel: Eine Arbeitsrichterin vom Arbeitsgericht Bonn müsse künftig selbst dann 80 Kilometer zum Gerichtstag nach Gummersbach fahren, wenn auf Wunsch der Beteiligten ein rein digitaler Gütetermin als Video-Verhandlung stattfindet. Die Richterin sitze dann "alleine in einem Saal, ohne IT-Support, und führt von dort aus rein digital als Videoverhandlung einen Gütetermin durch, bei dem keiner der Beteiligten vor Ort anwesend ist".
Digitale Gütetermine würden schon jetzt von den Beteiligten oft gewünscht und seien in Zukunft sicher von noch größerer Bedeutung, schreibt Hamme. Hier fordere der DRB NRW Nachbesserung.
Unsere Quellen:
- Pressekonferenz des Justizministeriums NRW am 26.02.26
- Statement der FDP-Landtagsfraktion
- Statement der FDP-Landtagsfraktion
- Statement Bund der Richterinnen und Richter (DRB) NRW
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 26.02.2026, 18:45 Uhr
Sendung: WDR.de, Landesregierung reformiert Arbeitsgerichte, 26.02.2026, 13:30 Uhr