Airbnb & Co: Städte können Vermieter jetzt besser kontrollieren

Stand: 20.07.2022, 17:18 Uhr

Bisher konnten die Kommunen kaum prüfen, an wievielen Tagen Privatleute ihre Wohnungen an Touristen vermieten. Die neue Wohnraum-ID soll das nun ändern.

In ganz NRW gibt es bislang sechs Städte, in denen die sogenannte Zweckentfremdungssatzung gilt. Das sind die Großstädte, in denen die Wohnungsnot am größten ist: Bonn, Köln, Düsseldorf, Aachen Dortmund und Münster. Die Satzung mit dem sperrigen Namen soll verhindern, dass private Wohnungen oder Zimmer über Portale wie Airbnb dauerhaft vermietet werden und die Wohnungen deshalb auf dem Wohnungsmarkt für Einheimische fehlen. 

Wohnraum - ID ist seit Anfang Juli Pflicht

Die kurzzeitige Vermietung ist in diesen sechs Städten an maximal 90 Tagen pro Jahr erlaubt. Seit Anfang Juli muss jeder Vermieter sich nun im Bauportal des Landes registrieren und erhält eine Wohnraum-ID. Die zwölfstellige Nummer muss bei  jeder Annonce angegeben werden, auf Internetplattformen wie Airbnb genauso wie in Zeitungen. Außerdem müssen die Vermieter einen Belegungskalender führen 

Bessere Kontrollmöglichkeiten für Kommunen

So können die Städte genau kontrollieren, wie lange die Wohnungen an Tagesgäste vermietet werden. Wird die Maximalzahl von neunzig Tagen überschritten, müssen die Vermieter eine Strafe zahlen, in Köln können das beispielsweise bis zu 50.000 Euro sein.

Die Einführung der Wohnraum-ID geht zurück auf das Wohnraumstärkungsgesetz, das der Landtag vor einem Jahr verabschiedet hatte. Es ist die Grundlage dafür, das Städte die Zweckentfremdungssatzungen erlassen können.

"Ein wirksames Instrument"

Die Städte sind von der neuen Regelung begeistert. Bisher war die Zweckentfremdungssatzung für die Kommunen eher ein stumpfes Schwert, weil Verstöße kaum kontrolliert werden konnten. “Damit können wir jetzt alles Anbieter identifizieren”, sagt Bettina Ueding von der Stadt Bonn, ”und wer sich nicht an die Regeln hält, der kann mit sehr empfindlichen Bußgeldern belegt werden!” Auch Rolf Frankenberger, von der Stadt Aachen hält viel von der Wohnraum ID, “das ist ein wirksames Instrument”, sagt der Leiter des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration. 

Ausweitung auf weitere Kommunen?

Der Mieterbund NRW hatte lange dafür gekämpft, dass die Kommunen mehr Kontrollmöglichkeiten bekommen, um Verstöße gegen die Zweckentfremdungssatzung ahnden zu können. Der Vorsitzende Hans-Jochem Witzke kritisiert aber, dass die Satzung bisher in nur sechs von 396 Kommunen in NRW gilt. 

“Es gibt auch andere Städte, in denen es Wohnraumknappheit gibt”, sagt Witzke,”zum Beispiel im Ruhrgebiet! Das ist zu wenig, und da wünschen wir uns weitere Nachbesserungen.” Streitpunkt ist auch, an wie vielen Tagen im Jahr Wohnungen privat vermietet werden dürfen. Aktuell sind laut Zweckentfremdungssatzung maximal 90 Tage erlaubt, also knapp drei Monate. Der Mieterbund fordert, dass es in Zukunft nur noch acht Wochen sind.