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Jedes Jahr werden in Deutschland nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums rund 45 Millionen männlicher Küken getötet. Das Problem: Für die Produktion von Eiern werden Legehennen gezüchtet. Die Rassen sind darauf getrimmt, viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Sie setzen kaum Fleisch an, so dass sie sich für die Mast nicht eignen. Männliche Tiere braucht man nicht.
Weil man das Geschlecht bisher erst nach dem Schlüpfen erkennen konnte, werden die männlichen Küken vergast. Tierschützer kritisieren das heftig.
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Rot-Grün untersagte 2013 das Töten
Das Land NRW hatte den Brütereien die umstrittene Praxis 2013 per Erlass untersagt. Die damalige rot-grüne Regierung berief sich auf das Tierschutzgesetz, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Zwei Betriebe aus NRW klagten dagegen. In den Vorinstanzen bekamen sie recht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes seien. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun diese Auffassung.
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Geschlecht soll schon im Ei bestimmt werden
Allerdings ist das Kükentöten nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen - bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur Verfügung stehen.
Die Geflügelbranche begrüßte das Urteil. Tierschützern geht es dagegen nicht weit genug. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) forderte, das Massentöten männlicher Küken "so schnell wie möglich" zu beenden.
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NRW-Umweltministerin begrüßt Urteil
Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) begrüßte das Urteil aus Leipzig zum umstrittenen Kükentöten. "Das Bundesverwaltungsgericht hat klar gesagt, dass das Töten von männlichen Küken nicht mit dem Grundsatz des Tierschutzes vereinbar ist. Das werten wir in NRW als Durchbruch", sagte die Ministerin.
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Es gehe darum, diesen Übergangszeitraum "so kurz wie möglich zu halten". Sie sprach von wenigen Monaten. Sie hoffe, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium schnell einer Alternative die Marktreife ausspreche.
Kükentöten: Urteil am Bundesverwaltungsgericht. WDR aktuell. 13.06.2019. 01:53 Min.. Verfügbar bis 13.06.2020. WDR. Von Alexander Roettig.
Stand: 13.06.2019, 15:13