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Digitale Krankschreibung ab Oktober: Das müssen Sie jetzt wissen
Stand: 01.10.2021, 10:43 Uhr
Schluss mit der Zettelwirtschaft, schnellerer Informationsfluss und keine vergessenen Briefe - das verspricht die Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ab dem ersten Oktober geht es los mit der digitalen Krankschreibung - erstmal schrittweise.
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Bisher bekamen gesetzlich Versicherte, wenn sie sich beim Arzt krankschreiben ließen, drei Durchschläge der sogenannten "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" in die Hand:
- einen für die Krankenkasse
- einen für den Arbeitgeber
- einen für die eigenen Unterlagen
Die Durchschläge für die Krankenkasse und für den Arbeitgeber musste der oder die Versicherte dann selbst weiterleiten, in der Regel per Post. Das Neue: Ab Oktober kann – ab 1.1.22 muss – der Durchschlag an die Krankenkasse entfallen. Die Information über die Krankschreibung wird dann direkt digital vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt.
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Rezepte: Allmähliche Umstellung von analog auf digital
Für die Übermittlung müssen Ärzte und Krankenkassen eine bestimmte Software installieren und andere technische Voraussetzungen schaffen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe werden deshalb zum Stichtag noch nicht alle Arztpraxen bereit sein. Auch kann es möglicherweise anfangs noch technische Probleme in der Kommunikation zwischen Kasse und Ärzten geben, von denen aber der Patient nichts merken wird. Der erste Schritt der Umstellung, die Mitteilung an die Krankenkassen, wird voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres reibungslos funktionieren, prognostizieren die Ärzte-Vertreter.
Online-Krankschreibung: Ab Mitte 2022 vollständig digital
Erst ab dem 1. Juli 2022 soll die Krankschreibung dann vollständig digital erfolgen. Dann muss auch beim Arbeitgeber kein "gelber Zettel" mehr abgegeben werden. Denn auch der erfährt dann direkt vom Arzt über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin. Wer möchte kann aber in der Arztpraxis noch einen Papierausdruck der Krankschreibung bekommen – für die eigene, analoge Ablage.
Elektronische AU: Schnell und zuverlässig
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt den gesetzlich Versicherten nächstes Jahr einige Erleichterungen: Er oder sie ist aus der Pflicht, die Bescheinigungen weiterzureichen. Das geschieht dann automatisch. Dadurch entstehen weniger Lücken beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und das Krankengeld kann – bei längerer Krankheit – pünktlich ausgezahlt werden. Auch in den Arztpraxen und bei den Krankenkassen wird die papierlose Bearbeitung der Krankschreibungen schneller und zuverlässiger erfolgen können.
Das elektronische Rezept
Ab dem 1. Oktober sollte es eine weitere digitale Neuerung im Gesundheitswesen geben: das elektronische Rezept. Die bundesweite Testphase sollte demnach jetzt beginnen. Aber die deutschlandweite Einführung wurde kurzfristig verschoben. Erstmal werden in Berlin und Brandenburg weitere Probeläufe durchgeführt gehen. Um das elektronische Rezept ausstellen und einlösen zu können, müssen vielschichtige technischen Vorrausetzungen geschaffen werden: Gesetzlich Versicherte benötigen eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC–Übertragungsstandard und eine Rezept-App; Ärzte, Apotheken und Krankenkassen benötigen passende Software zum Ausstellen, Einlösen und Abrechnen der Rezepte. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sieht eine Einführung des elektronischen Rezepts aber schon ab dem 1. Januar 2022 vor.