Keine langen Fahrten ins Büro - dafür aber auch kein Schwätzchen mit den Kolleginnen und Kollegen an der Kaffeemaschine: Das Arbeiten im Homeoffice hat Vor- und Nachteile. Zum 19. März ist die bundesweite Homeoffice-Pflicht ausgelaufen. Welche Folgen hat das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Muss ich jetzt wieder ins Büro?
Ja - wenn der Arbeitgeber es so will. Es gilt das "Weisungsrecht": Das bedeutet, das Unternehmen darf bestimmen, von wo aus gearbeitet wird. Wer zurück ins Büro soll, aber nicht geht, muss mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen.
Aber der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen coronasicheren Arbeitsplatz haben - er ist in der "Fürsorgepflicht". Das heißt, Unternehmen müssen zum Beispiel Plexiglas-Trennwände aufstellen oder der Belegschaft Masken anbieten, wenn das erforderlich ist.
Eine weitere Neuerung: Die 3G-Regel am Arbeitsplatz ist weggefallen. Wer ins Büro zurück muss und nicht geimpft ist, muss sich damit nicht mehr testen.
Werden das alle Arbeitgeber jetzt durchsetzen?
Wahrscheinlich nicht. Denn viele Unternehmen haben in den vergangenen Monaten auch gemerkt, dass das Homeoffice auch Vorteile hat. Die "Rheinische Post" hat eine Umfrage bei großen Unternehmen in NRW gemacht: Bei Bayer, Henkel, Evonik, Eon, Telekom, Post und Ergo zum Beispiel arbeiten weiter viele Angestellte von zu Hause aus.
Viele Firmen haben also eigene Regelungen zum Homeoffice getroffen. Trotzdem: Wer im Homeoffice arbeiten möchte, muss das auf jeden Fall mit seinem Arbeitgeber klären.
Was ist aus dem "Recht auf Homeoffice" geworden?
Nichts, zumindest noch nicht. Bundesarbeitsminister Heil (SPD) würde das zwar gerne grundsätzlich und auch unabhängig von Corona einführen. Seiner Ansicht nach sollten alle, die nicht unbedingt in der Firma sein müssen, zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten können. Dadurch soll es zum Beispiel einfacher sein, Job und Familie unter einen Hut zu bekommen. Ob, wann und wie es ein Recht auf Homeoffice geben könnte, ist aber noch unklar.
Was sagen die Arbeitgeber dazu?
Die Arbeitgeber lehnen ein gesetzliches Recht auf Homeoffice ab. Sie fürchten zum Beispiel, dass das die Belegschaft spalten könnte, weil manche Arbeiten eben gar nicht von zu Hause aus gemacht werden können. Einige glauben auch, dass sie die Kontrolle über die Arbeitnehmer verlieren könnten.
Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, drückt das so aus: Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice sei nicht nötig - wichtiger sei ein vertrauensvolles Miteinander im Betrieb. Viele Dinge sind in Sachen Homeoffice auch noch immer ungeklärt - etwa: Wer muss dafür sorgen, dass mein WLAN stabil ist und wer muss eigentlich meinen Bürostuhl bezahlen.