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Die gesetzlichen Krankenkassen müssen - mit Ausnahme von Blindenhunden - für die Haltung von Tieren nicht aufkommen. Eine entsprechende Entscheidung vom 16. April hat das Sozialgericht Dortmund am Freitag (07.06.2019) veröffentlicht.
Lebensmut durch Tiere
Geklagt hatte eine Versicherte in psychotherapeutischer Behandlung. Nach ihrer Meinung tragen ihre beiden Haustiere, ein Hund und eine Katze, zu ihrer Genesung bei. Durch die Sorge um die Tiere habe sie wieder Lebensmut gewinnen können. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten aus gesundheitlichen Gründen ab.
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Zu Recht, wie das Sozialgericht entschied. Tiere seien keine Hilfs- oder Heilmittel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Die bestimmungsgemäße Wirkung eines Tieres liege nicht darin, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, begründete das Gericht die Entscheidung.
Stand: 07.06.2019, 16:31