Der Geschäftsführer und eine Mitarbeiterin des Bremkamp Elastic-Unternehmens stehen in einer Produktionshalle.

Einigung auf Härtefallfonds in der Energiekrise: Diese Hilfen gibt es für Unternehmen

Stand: 08.12.2022, 21:09 Uhr

Kleinere Unternehmen, die besonders unter der Energiekrise leiden, können auf weitere finanzielle Hilfe hoffen. Bund und Länder einigten sich am Donnerstag auf einen Härtefallfonds. Welche Hilfen es sonst noch gibt.

Bund und Länder haben eine Einigung bei den Härtefallregelungen für die von der Energiekrise besonders betroffene Unternehmen erzielt. "Wir haben heute im Feinschliff gewissermaßen die letzten Verständigungen über die Umsetzung dieses Härtefallfonds auf den Weg gebracht", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach Beratungen mit den Länderchefinnen und -chefs am Donnerstag in Berlin. Dies sei "ein gutes Zeichen".

Der Bund stellt für die Härtefallregelung eine Milliarde Euro bereit. "Wir brauchen für viele Unternehmen ergänzende Unterstützungen", sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD). Es sei gut, dass die Bundesregierung die Hilfsprogramme der Länder mit einer Milliarde Euro unterstütze. "Das hilft, dass wir schnell, zügig helfen können", ergänzte Weil.

Die NRW-Landesregierung hatte unlängst ein landeseigenes Hilfspaket in Höhe von über 14 Milliarden Euro angekündigt, mit dem sie die Folgen der Energiekrise für Wirtschaft und Bevölkerung abfedern will.

Welche weitere Hilfen kleineren Unternehmen zugute kommen

Profitieren sollen von den Härtefallregelungen vor allem kleinere und mittlere energieintensive Betriebe. Diese können nun neben den Preisbremsen für Öl und Gas mit weiteren Hilfen rechnen.

Ebenfalls zugute kommen Unternehmen beispielsweise:

  • Senkung der Umsatzsteuer auf Gasverbrauch: Der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen wird ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Die Umsatzsteuersenkung gilt auch für die Fernwärme.
  • Dezembersoforthilfe: Im Dezember 2022 übernimmt der Staat einmalig die Abschlagzahlung für Gasheizungen oder Fernwärme. Von dieser Regelung profitieren neben Privathaushalten kleinere Unternehmen, die weniger als 1.500 Megawattunden Gas im Jahr verbrauchen.
  • Niedrigere Umsatzsteuer für Gastronomie: In der Gastronomie wird die niedrigere Umsatzsteuer auf Speisen von 7 Prozent bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

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