Klimageld, Bürgergeld, Kinderbonus: Diese Entlastungen plant die Bundesregierung

Stand: 28.05.2022, 15:38 Uhr

Zwei Entlastungspakete hat die Bundesregierung bereits beschlossen, weitere Entlastungen sind geplant. Profitieren sollen davon vor allem Geringverdiener. Was kommen soll, was beschlossen ist.

Klimageld, Energiegeld, Kinderbonus, Tankrabatt, Heizkostenzuschlag - es ist nicht einfach, den Überblick zu behalten. Welche Maßnahmen gelten, welche sollen kommen und welche werden noch diskutiert?

Das soll noch kommen

Bereits zum Regierungsantritt hat sich die Ampel auf verschiedene Projekte geeinigt, die umgesetzt werden sollen. Wann und wie das konkret passiert ist oft noch unklar.

Klimageld

Der Koalitionsvertrag erwähnt es bereits, Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) fordert es jetzt: ein Klimageld, das sozial gestaffelt gestaltet wird. FDP und Grüne wollen einen pauschalen Betrag für alle.

  • Entlastung: Jährliche Zahlung, eventuell gestaffelt nach Einkommen.
  • Wer: Jeder - eventuell bis zu einem Einkommen von 4.000 Euro brutto im Monat bzw. 8.000 Euro für Ehepaare.
  • Wann: Unklar, womöglich Januar 2023.

Bürgergeld

  • Entlastung: Leistungen des Staates sollen "angemessener" werden. Geld hinzu zu verdienen soll einfacher werden. Vermögen soll in den ersten beiden Jahren nicht angerechnet werden. Das Schonvermögen, das nach wie vor nicht angerechnet wird, soll erhöht werden.
  • Wer: Hilfsbedürftige, die als arbeitsfähig gelten. Ersetzt Hartz IV.
  • Wann: Soll voraussichtlich bis Juli 2023 kommen.

Kindergrundsicherung

  • Entlastung: Vor allem Bürokratie soll entfallen. Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket und Sozialleistungen sollen zusammengelegt werden. Bleiben soll ein Garantiebetrag und ein gestaffelter Zusatzbeitrag.
  • Wer: Familien mit Kindern, abhängig vom Einkommen.
  • Wann: Frühestens 2024, zur Überbrückung steigt zum 1. Juli der Sofortzuschlag für von Armut betroffenen Kindern und Jugendlichen um 20 Euro.

Beschlossene Entlastungspakete treten nach und nach in Kraft

Bereits beschlossen sind zwei Entlastungspakete der Bundesregierung. Sie sollen die gestiegenen Energiekosten abfedern.

Tankrabatt

  • Entlastung: Die Steuer auf Benzin wird gesenkt. Benzin wird um knapp 30 Cent pro Liter günstiger, Diesel um knapp 14 Cent.
  • Wer: Alle, die einen Benziner oder Diesel fahren.
  • Wann: Die Steuersenkung gilt für die Monate Juni, Juli und August.

Neun-Euro-Ticket

  • Entlastung: Ein Neun-Euro-Monatsticket für Busse, U- und S-Bahnen sowie den Regionalverkehr.
  • Wer: Alle, die möchten. Wer schon ein Abo hat, bekommt die Differenz erstattet.
  • Wann: Monatlich für Juni, Juli und August buchbar.

Energiepauschale

  • Entlastung: Einmalig 300 Euro, als Zuschuss zum Gehalt. Die Pauschale muss versteuert werden.
  • Wer: Alle, die erwerbstätig sind. Selbstständige bekommen einmalig ihre Einkommensteuer-Vorauszahlung gesenkt.
  • Wann: Auszahlung ab voraussichtlich September, wenn der Großteil der Nebenkostenabrechnungen fällig wird.

Kinderbonus

  • Entlastung: Einmalig 100 Euro pro Kind.
  • Wer: Alle Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Wann: Auszahlung im Juli.

Einmalzahlung für Hartz-IV-Empfänger

  • Entlastung: Einmalig 200 Euro für Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II. Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten 100 Euro.
  • Wer: Für alle mit Anspruch auf Sozialleistungen (Sozialhilfe/ Hartz IV).
  • Wann: Auszahlung im Juli.

In einem ersten Entlastungspaket hatte die Bundesregierung bereits im Februar eine Reihe von Maßnahmen wegen der bereits damals steigender Energiekosten beschlossen.

EEG-Umlage entfällt

  • Entlastung: Abhängig vom eigenen Energieverbrauch, laut Bundesfinanzministerium werden Verbraucher um insgesamt 6,6 Milliarden Euro entlastet.
  • Wer: Alle Stromkunden.
  • Wann: Entfällt zum 1. Juli 2022.

Einmalige Heizkostenzuschuss

  • Entlastung: Bezieher von Wohngeld erhalten einmalig 270 Euro (350 Euro für Zwei-Personen-Haushalte, je weiteres Familienmitglied zusätzliche 70 Euro), BAföG-Empfänger erhalten 230 Euro.
  • Wer: Wohngeldempfänger und Azubis und Studierende, die BAföG erhalten.
  • Wann: Soll bis spätestens Jahresende ausgezalhlt werden.

Außerdem steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022 der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer - von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich, von 1.000 Euro auf 1.200. Die Pendlerpauschale steigt ebenfalls. Ab dem 21 Kilometer liegt sie bei 38 Cent pro Kilometer statt der bisherigen 35 Cent.

Als Corona-Hilfen werden außerdem die Home-Office-Pauschale verlängert, die Abgabefrist für de Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022 verlängert und das Kurzarbeitergeld weiter bezuschusst.

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