Symbolbild Geldscheine

Ehrliche Finderin bringt Tasche mit viel Geld zur Polizei

Stand: 16.09.2023, 16:43 Uhr

In Duisburg machte eine Frau in einer Fundtasche eine überraschende Entdeckung. Darin lag Bargeld - im Wert einer vierstelligen Summe. Sie brachte das hübsche Sümmchen zu Polizei. Zur Freude des Besitzers.

Es gibt sie noch, diese ganz ehrlichen Finder. Als eine Frau am Samstag im Duisburger Stadtteil Baerl eine unscheinbare Tasche vor ihrer Haustür entdeckte, staunte sie beim Öffnen nicht schlecht. In der Tasche lag ein ordentliches Sümmchen Geld - im vierstelligen Bereich, wie die Polizei mitteilte.

Die 55-Jährige brachte die Tasche daraufhin zur Polizei. Wie viel Bargeld sich darin genau befand, gab die Polizei nicht bekannt. Aber noch eine gute Nachricht: Die Beamten konnten den Besitzer des Geldes aber ausfindig machen. "Seine Freude war verständlicherweise riesengroß", hieß es seitens der Polizei. Der ehrlichen Finderin steht für ihren Aufwand nun übrigens ein gesetzlicher Finderlohn zu.

Wie hoch ist der Finderlohn?

Bei Gegenständen mit einem Wert von bis zu 500 Euro steht Findern laut Gesetz ein Finderlohn in Höhe von fünf Prozent zu. Für alles, was darüber liegt, werden noch mal drei Prozent fällig. Meldet sich keiner, der die Fundsache vermisst, müssen Fundstücke sechs Monate lang aufbewahrt werden. Sollte sich der Eigentümer bis zum Ablauf der Frist nicht bei der zuständigen Polizei oder beim Fundbüro melden, gehört die Fundsache dem Finder, so die Stiftung Warentest.

Es gibt aber eine Ausnahme, dann nämlich, wenn Dinge wie eine Geldbörse in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Bahn oder in einer Behörde gefunden werden: Dann gibt es lediglich die Hälfte des üblichen Finderlohns. Zudem geht der Gegenstand nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nicht in den Besitz des Finders über, sondern bleibt bei der zuständigen Behörde.

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Unsere Quellen:

  • Polizei Duisburg
  • Bundesministerium für Justiz
  • Stiftung Warentest

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