Alter und neuer Führerschein

Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten

Stand: 20.07.2022, 10:31 Uhr

Am Dienstag endete die erste Frist für den Pflicht-Umtausch alter Führerscheine. Welche Fristen sonst gelten: Ein Überblick.

Am Dienstag (19. Juli) endete die erste Frist für den Pflicht-Umtausch alter Führerscheine. Konkret betraf dies alle Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papier-Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Die alten "Lappen" mussten als erstes in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig geschafft hat und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Was passiert, wenn man den Führerschein noch nicht umgetauscht hat?

"Ab dem 20. Juli kann die Polizei in diesen Fällen beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit abgelaufenem Führerschein ein Verwarnungsgeld erheben", sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU). Der Regelsatz betrage laut Bußgeldkatalog zehn Euro. Herrmann rät deshalb allen betroffenen Führerscheininhabern, bei ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde so schnell wie möglich einen neuen EU-Führerschein zu beantragen.

Welche Fristen gelten?

Die erste Frist war wegen der Belastungen durch die Corona-Pandemie schon einmal verlängert worden - von Januar nun also bis 19. Juli 2022.

Für die nächsten Geburtsjahrgänge, nämlich von 1959 bis 1964, gilt eine Frist bis 19. Januar 2023. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre alten Führerscheine bis 19. Januar 2024 umtauschen.

Dann folgen Jahr für Jahr immer neue Geburtsjahrgänge. Die letzte geplante Frist ist der 19. Januar 2033. Dieser Termin gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind - sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.

Umtauschfristen nach Geburtsjahr
GeburtsjahrUmtauschfrist
1953 bis 1958Umtausch bis 19. Juli 2022
vor 1953Umtausch bis 19. Januar 2033
1959 bis 1964Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder späterUmtausch bis 19. Januar 2025
Umtauschfristen nach Ausstellungsjahr
AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

Tipp: Ein freiwilliger früherer Umtausch ist auch unabhängig von Fristen möglich.

Warum muss man den Führerschein umtauschen?

Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bundesweit sind das bis zum 19. Januar 2033 rund 43 Millionen Führerscheine. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Alte Führerscheine werden ungültig

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder neue Prüfungen sind nicht notwendig.

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