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Egal, ob es der graue Lappen ist, der rosafarbene oder die Plastikkarte: Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss in den kommenden Jahren gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein ausgetauscht werden. Die allermeisten Autofahrer haben dafür aber noch jede Menge Zeit. Nur wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss sich jetzt wirklich beeilen. Fragen und Antworten.
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Worum geht's?
Zurzeit sind in der EU noch viele verschiedene Führerschein-Dokumente im Umlauf. Das soll sich ändern. Bis 2033 sollen alle EU-Bürger mit einem einheitlichen Dokument im Straßenverkehr unterwegs sein. Der neue Führerschein kommt im Scheckkartenformat und soll besonders fälschungssicher sein.
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Frist: Wann muss umgetauscht werden?
Wann man selbst an der Reihe ist, richtet sich danach, ob man noch einen grauen oder rosafarbenen Papier-Führerschein oder bereits einen EU-Plastik-Führerschein hat. Für Inhaber von "grauen oder rosa Lappen", das sind die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine, gilt eine Zeitstaffel, die sich nach dem Geburtsjahr richtet.
Autofahrer mit Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen: Sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen. Für Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, wie sie ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch nach dem Ausstellungsjahr. Das findet man im Feld 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins.
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Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1953 bis 1958 | Umtausch bis 19. Januar 2022 |
vor 1953 | Umtausch bis 19. Januar 2033 |
1959 bis 1964 | Umtausch bis 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | Umtausch bis 19. Januar 2024 |
1971 oder später | Umtausch bis 19. Januar 2025 |
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Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
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Wer muss jetzt sofort aktiv werden?
Jeder, der noch einen alten Papier-Führerschein hat und zwischen 1953 und 1958 geboren wurde. Betroffene müssen sich jetzt möglichst schnell an ihre zuständige Stadtverwaltung wenden und sich um einen Termin bemühen. Für den Umtausch müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
- eine Gebühr von etwa 25 Euro
Und wenn das terminlich nicht mehr klappt?
Viele Stadtverwaltungen in NRW sind Corona-bedingt derzeit noch stark überlastet. Termine sind schwer zu bekommen. Wichtig: Die Fahrerlaubnis besteht weiter, nur das alte Dokument ist nicht mehr gültig. Ein Umtausch ist also auch nach dem Stichtag möglich.
Die Innenministerkonferenz hat beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen. Davon betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.