OVG kippt Frauenförderung

WDR aktuell 22.02.2017 01:43 Min. Verfügbar bis 30.12.2099 WDR

Beamtin und Beamter gleichgestellt

Stand: 21.02.2017, 16:58 Uhr

  • Oberverwaltungsgericht: NRW-Frauenförderung verfassungswidrig
  • Verstoß gegen die Bestenauslese
  • Landesregierung will Normenbestätigungsverfahren

Die seit dem 1. Juli 2016 im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Dienstag (21.02.2017) in sechs Musterverfahren entschieden.

Nach Ansicht des OVG ist das Landesbeamtengesetz nicht mit dem im Grundgesetz festgeschriebenen Prinzip der Bestenauslese vereinbar. Danach darf für einen Posten nur ausgewählt werden, wer nach Eignung und fachlicher Leistung am besten geeignet ist. Der Aspekt der Frauenförderung zählt nach Ansicht des OVG nicht zu diesen Auswahlkriterien.

Damit hat die Landesregierung mit der Gesetzesneufassung erneut eine Schlappe vor Gericht hinnehmen müssen. Zuvor hatten bereits Verwaltungsgerichte in Düsseldorf, Aachen, Arnsberg und Gelsenkirchen den Anträgen von Männern Recht gegeben, die wegen des Gesetzes nicht befördert worden waren.

Landesregierung will Normenbestätigungsverfahren

Innenminister Ralf Jäger kündigte an, dass die Landesregierung am Ziel festhalte, die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst zu beenden. Um die Verfahrensdauer abzukürzen, soll nun ein sogenanntes Normenbestätigungsverfahren vor dem Landesverfassungsgericht Klarheit bringen. Bis dahin gelte das Gesetz weiter, so Innenminister Jäger.