Flughafen Düsseldorf

Flug verpasst oder annulliert? So bekommen Sie eine Entschädigung

Stand: 25.06.2022, 20:17 Uhr

Zum Ferienbeginn in NRW herrscht ein Riesenandrang bei den Flughäfen. Was muss man tun, wenn man deswegen sein Flugzeug verpasst und entschädigt werden möchte? Oder wenn der Flug annulliert wird?

Das Wichtigste zuerst: Anspruch auf eine Entschädigung haben Flugpassagiere immer dann, wenn sie eine Verspätung nicht selbst verschuldet haben.

Wer sein Flugzeug verpasst, weil er erst 15 Minuten vor Abflug am Flughafen angekommen ist und es nicht mehr rechtzeitig durch die Sicherheitskontrolle geschafft hat, ist selbst Schuld und bekommt kein Geld.

Wer dagegen den Flieger verpasst, weil er zum Beispiel erst drei Stunden bei der Gepäckaufgabe und dann drei weitere in der Sicherheitskontrolle verbringen musste, kann die Kosten für eine Umbuchung sehr wohl geltend machen.

Wann muss ich am Flughafen sein, damit ich auf Nummer sicher gehe?

Zu normalen Zeiten empfehlen Fluggesellschaften ihren Passagieren, rund zwei Stunden vor Abflug am Airport zu sein. Aktuell rufen einige Airlines dazu auf, vier Stunden einzuplanen. In einigen Fällen geben auch die Flughäfen selbst Empfehlungen, wann man an der Sicherheitskontrolle erscheinen sollte.

Die Beweislast für rechtzeitiges Erscheinen liegt allerdings beim Passagier. Es lohnt sich also, schon bei der Ankunft am Flughafen ein Foto von der Abflug-Anzeigentafel zu machen, auf der Zeit und Datum vermerkt sind.

Was tue ich, wenn ich wegen einer Verzögerung bei der Gepäckaufgabe mein Flugzeug verpasse?

Falls man sich an die Empfehlung seiner Fluggesellschaft gehalten hat und zeitig vor Ort war, sei man juristisch auf der sicheren Seite, sagt Arndt Kempgens, Anwalt für Verkehrsrecht. "Wer unverschuldet wegen zu langer Wartezeiten am Check-In einen Flug verpasst, hat Ansprüche gegen die jeweilige Fluggesellschaft."

Um- oder Neubuchungen sollte man direkt am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft am Flughafen vornehmen. Bei Geldforderungen - im Falle von Rückerstattungen, Betreuungsleistungen oder Ausgleichszahlungen - sollte sich der Fluggast schriftlich an die Fluggesellschaft wenden. Verbraucherzentralen raten, hier den Fall genau zu schildern.

Was mache ich, wenn die lange Schlange beim Sicherheitscheck verantwortlich ist?

Sicherheitscheck am Flughafen

Bei vielen Sicherheitsabfertigungen in Flughäfen gibt es personelle Engpässe.

Die Sicherheitskontrollen in den Flughäfen ist eigentlich Sache der Bundespolizei, die diese aber häufig an private Firmen auslagert. Mögliche Ansprüche können dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden, nicht gegenüber den Fluggesellschaften oder dem Flughafen.

Falls also der Flug wegen der langen Abfertigung der Security verpasst wird, bestehen unter Umständen Ansprüche auf Erstattung der daraus entstanden Kosten. In so einem Fall sollten Sie sich noch vor Ort an die Bundespolizeidirektion wenden.

Rechtsanwalt Kempgens rät dazu, ein Foto von dem Moment zu schießen, an dem man sich in der Schlange vor der Sicherheitsabfertigung anstellt - am besten mit automatischem Zeitstempel. Und: Bemerken Reisende, dass es nur sehr langsam voran geht, müssen sie sich bemerkbar machen und das Flughafenpersonal auf ihr persönliches Zeitproblem aufmerksam machen - vor Zeugen.

Und wer zahlt für mögliche Folgekosten?

Die Verbraucherzentrale NRW weist daraufhin, dass Reisende grundsätzlich bei einem verpassten Flug selbsttätig einen neuen Flug organisieren können, wodurch weitere Kosten enstehen. Das kann zudem bedeuten, dass Reisende erst wesentlich später, zum Beispiel am nächsten Tag, fliegen können - somit können Kosten für Mahlzeiten und Getränke oder sogar Unterkunft entstehen.

Alternativ könnte man auf den Flug verzichten und daher gebenenfalls Anspruch auf Erstattung des ursprünglichen Flugpreises geltend machen.

Wer kann mir im Zweifel helfen?

Um zu überprüfen, ob man Anspruch auf Entschädigung hat und auch in welcher Höhe, gibt es im Netz mehrere Portale, die Informationen anbieten oder auch Musterbriefe anbieten. Die Verbraucherzentrale NRW hat die App "Flugärger" entwickelt, die zum Beispiel auch Dokumente und Fotos übernehmen kann.

Auch der ADAC hat einen sogenannten "Entschädigungsrechner" im Angebot. Der Club arbeitet dabei mit "Myflyright" zusammen, der Dienstleister übernimmt das Einreichen der Klage und erhält dann bei erfolgreicher Entschädigung eine Provision. Ähnlich arbeitet auch das Unternehmen Euclaim.

Falls es bei der Entschädigung Probleme gibt, weil zum Beispiel die Fluggesellschaft nicht innerhalb von zwei Monaten gezahlt hat, gibt es eine Schlichtungssstelle des Bundes (SÖP), die sich um außergerichtliche Einigungen bemüht.

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